#Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Schließung der Landgrenzen
Die Landgrenzen zwischen Äquatorialguinea und Gabun sowie Kamerun sind derzeit geschlossen. Nach Meldung von mehreren Todesfällen in der Provinz Kié-Ntem, bestätigte die WHO am 13. Februar 2023 den ersten Ausbruch des Marburg-Virus des Landes. Weitere Tests, deren Ergebnis am 22. März 2023 veröffentlicht wurde, wiesen Todesfälle durch das Marburg-Virus auch in den äquatorialguineischen Provinzen Litoral und Centro Sur nach. Das äquatorialguineische Gesundheitsministerium http://guineasalud.org/?lang=en und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) https://www.afro.who.int/countries/equatorial-guinea arbeiten an der Eindämmung des Infektionsgeschehens.. http://guineasalud.org/?lang=en
• Halten Sie sich streng an mögliche Auflagen der lokalen Behörden.
• Achten Sie in der Grenzregion auf erhöhte Hand-, Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
• Meiden Sie den Kontakt mit Fledermäusen, deren Ansammlungen und rohem Wildfleisch („bush meat“)
• Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
• Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Gesundheit – Aktuelles – Marburg-Virus.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas. Die Impfnachweispflicht und Pflicht, einen negativen PCR-Test vorzuweisen, wurden am 22. März 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Bedingt durch den Ausbruch des Marburg-Virus Anfang 2023 gelten in einzelnen Distrikten der Provinzen Kié-Ntem (Grenzregion im Dreiländereck zu Gabun und Kamerun) und Centro Sur sowie in einigen Stadtvierteln der Stadt Bata (Provinz Litoral) Ausgangsbeschränkungen und teilweise Ausgangssperren.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind im Abstand von wenigen Kilometern Militärkontrollpunkte installiert worden.
Die Pflicht, einen Nachweis einer aktuellen Covid-Impfung und negativen PCR-Test zur Einreise nach Äquatorialguinea mitzuführen, wurde am 22. März mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Grundrechte werden in Äquatorialguinea nur unzureichend gewährt. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Regierungskritische Äußerungen können von den Sicherheitsorganen verfolgt werden.
Auf den Hauptverkehrsstraßen auf dem Festland trifft man häufig auf Kontrollpunkte von Polizei und Armee. Dort werden Fahrzeug- und Personenkontrollen durchgeführt und nach dem Ziel und Grund der Reise gefragt. Wer sich nicht ausweisen kann, riskiert eine Festnahme. Auf der Insel Bioko besteht keine Bewegungsfreiheit außerhalb Malabos und an den Ausgängen der Stadt befinden sich ebenfalls Kontrollpunkte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Führen Sie stets Ihren Reisepass mit.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich moderat. Dennoch ist in den Städten Malabo und Bata besondere Vorsicht geboten.
Raubüberfälle auf Personen, die alleine spazieren gingen oder spontan Taxis nahmen, kommen gelegentlich vor, ebenso Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser. Einbrecher können dabei bewaffnet sein, z.B. mit Macheten.
Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie.
• Vermeiden Sie unbegleitete Spaziergänge.
• Nehmen Sie möglichst nur mit ortskundiger Begleitung ein Taxi und teilen Sie dieses nicht mit anderen Personen.
• Mieten Sie Fahrzeuge nur mit Fahrer an.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Geben Sie keine persönlichen Daten weiter, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht feuchtheißes, tropisches Regenwaldklima.
Auf Bioko geht die Regenzeit von Juli bis Januar, auf dem Festland gibt es zwei Regenzeiten von April bis Mai und von Oktober bis Dezember.
In den Regenzeiten können Straßen und Brücken unpassierbar werden.
Starke Stürme können vereinzelt auftreten.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Äquatorialguinea gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun. https://jaunde.diplo.de/cm-de/botschaft/-/1440402
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise die Nationalparks Pico Basilé und Ureka, erfordern eine Sondergenehmigung, welche beim Tourismusministerium in Malabo beantragt werden muss.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Die beiden lokalen Fluggesellschaften CEIBA und CRONOS stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en.
Flüge der genannten Fluggesellschaften können in der Regel nicht über das Internet, sondern nur bei ausgewählten Reisebüros oder vor Ort gebucht und bar bezahlt werden. Nur für CEIBA Intercontinental ist eine Buchung auch über Internetportale zeitweise möglich.
Der Zustand der Straßen ist gut. Die meisten Straßen sind geteert. Zunehmender Verkehr, hohe Geschwindigkeiten und die geringe Fahrdisziplin erhöhen das Unfallrisiko. Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich vorwiegend am Wochenende aufgrund alkoholisierten Fahrens und meist nicht verkehrssicherer Fahrzeuge. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen.
Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den zahlreichen Checkpoints muss mit willkürlichen Kontrollen und Erpressungsversuchen durch die Sicherheitsbeamten gerechnet werden.
• Nehmen Sie im Fall eines Unfalls unbedingt mit der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun Kontakt auf.
• Verhalten Sie sich bei Kontrollen kooperativ und geduldig.
• Falls Sie auf dem Landweg Grenzen überqueren möchten, erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Grenzen geschlossen sind und eine Einreise auf dem Landweg möglich ist.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexualität ist strafrechtlich nicht sanktioniert. LGBTIQ-Personen werden jedoch gesellschaftlich stigmatisiert und diskriminiert. Es gibt kein Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von LGBTIQ-Personen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche wie offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und auch Wagenkolonnen besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden nicht überall akzeptiert. An Geldautomaten werden manchmal nur die Karten der eigenen Institute akzeptiert. Die Authentifizierung wird durch die schlechte Internetverbindung erschwert. Es sollte ausreichend Bargeld in EUR mitgenommen werden, das vor Ort gewechselt werden kann.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigk eit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein.
Bei Einreise muss ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgelegt werden, siehe Gesundheit.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Es wird empfohlen, das Visum einen Monat vor Antritt der Reise zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie bei der Botschaft Äquatorialguineas http://www.botschaft-aequatorialguinea.de/.
Minderjährige
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Elternteile, muss nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist.
Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Devisen besteht für Touristen eine Anmeldepflicht, aber keine Beschränkung, außer für CFA. Ausgeführt werden dürfen max. 50.000 CFA in Banknoten und Devisen bis zu der Höhe, die bei Einfuhr erklärt wurde.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.
Zu den Gegenständen, deren Einfuhr generell verboten ist, gehören neben pornografischen Werken auch Bücher und Filme über Kriege und Terror, uniform-ähnliche Kleidung, Ferngläser und professionelle Kameras. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.
Heimtiere
Informationen für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) erhalten Sie bei der Botschaft Äquatorialguineas http://www.botschaft-aequatorialguinea.de/.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Marburg-Virus
Das Virus wird meist von Flughunden auf den Menschen übertragen. Die Verbreitung von Mensch zu Mensch erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten Infizierter, aber auch über kontaminierte Oberflächen und Materialien. Die Krankheit beginnt abrupt mit hohem Fieber; innerhalb von sieben Tagen können schwere Blutungen auftreten. Die Sterblichkeit schwankt zwischen 24%-88%, abhängig von dem Virusstamm und dem Fallmanagement. Eine Impfung ist nicht verfügbar. Spezifische Therapieansätze werden aktuell geprüft.
• Halten Sie sich streng an mögliche Auflagen der lokalen Behörden.
• Achten Sie auf erhöhte Hand-, Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
• Meiden Sie den Kontakt mit Fledermäusen, deren Ansammlungen und rohem Wildfleisch („bush meat“).
• Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
• Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
• Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachweisen, gelegentlich gibt es auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach zehn Jahren verlangt. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Virale hämorrhagische Fieber
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen (Gelbfieber, Ebola- und Marburg-Virus u.a.) ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.
• Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
• Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
• Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Ansammlungen dieser Tiere.
• Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“).
• Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
• Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin der DTG. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/covid-19/2369826
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Tuberkulose
Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet.
• Halten Sie sich möglichst von sichtbar kranken hustenden Personen fern.
Polio
2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden.
• Achten Sie auf einen Polioimpfschutz vor Einreise.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und sie ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Französisch- und englischsprachige Mediziner sind nur selten anzutreffen.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.