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Aiwanger: „Bundesregierung zerstört mit Gewinnabschöpfung für PV-Anlagen die Zukunft der Branche“

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger schlägt aus Sorge um die Zukunft der Solarbranche Alarm. Er fordert vom Bund, die geplante Abschöpfung sogenannter „Zufallsgewinne“ in jetziger Form zu stoppen. Aiwanger: „Wir hören täglich Hilferufe aus der Branche. Die vom Bund geplante Abschöpfung führt zum Investitionsstopp anstatt zum dringend nötigen weiteren Ausbau. Die jüngsten, sehr erfreulichen Zubauzahlen im Bereich Photovoltaik in Bayern und Deutschland dürfen nicht durch solch radikale Markteingriffe zerstört werden. Hier steht die Zukunft der Energiewende auf dem Spiel. Genau wie damals bei der fatalen Gasumlage muss Habeck auch hier die Notbremse ziehen und den Unsinn stoppen bevor Schlimmeres passiert!“ so Aiwanger.

 

Eine kürzlich durchgeführte Branchenumfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft zeigt, dass die geplante Erlösabschöpfung der Bundesregierung die Solarwirtschaft erheblich belasten würde. Zu befürchten ist insbesondere ein Einbruch der Investitionsbereitschaft. So geben 42 % der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen an, dass Investitionen erstmal aufgeschoben würden, weitere 34 % überlegen, zukünftig Investitionen zu reduzieren. Aiwanger: „Diese Zahlen sind verheerend. Gerade jetzt den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum Erliegen zu bringen ist verantwortungslos.“

 

Gerade Faktoren wie ein deutlich gestiegenes Zinsniveau sowie weiter steigende Preise für PV-Anlagenkomponenten müssen berücksichtigt und ein massiver Vertrauensverlust der Investoren vermieden werden. Aiwanger: „Gerade größere Erneuerbare-Energien-Projekte haben einen immensen Kapitalbedarf. Eine hohe Investitionsbereitschaft und Vertrauen in den Standort und die Verlässlichkeit der Politik sind entscheidend, dass die unbedingt erforderliche Beschleunigung des Anlagenzubaus gelingt. Angesichts der ambitionierten Ausbaubedarfe können wir uns keine Rohrkrepierer erlauben.“

 

Neben einer generellen Ausnahme von Projekten bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt müssen vor allem über die EU-Vorgaben hinausgehende, rückwirkende Eingriffe unbedingt unterlassen werden.

 

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