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Aiwanger: „Habeck muss den Irrweg der EU stoppen. Wir können es uns nicht leisten, auf Strom und Wärme aus Waldholz zu verzichten“

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister setzt sich in einem Schreiben an Bundesminister Habeck für Bioenergie ein

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat in einem Schreiben Bundesminister Robert Habeck aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene gezielt für Bioenergie als einen unverzichtbaren Baustein für die Energiewende einzusetzen. Aiwanger: „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Strom und Wärme aus nachhaltigem, heimischen Waldholz zu verzichten. Es wäre ja in der jetzigen angespannten Energiesituation geradezu vermessen, regional vorrätiges Holz nicht zur Energiegewinnung zu nutzen und stattdessen auf Zulieferungen von Gas aus Übersee und Öl zu setzen.“

 

In dem Schreiben fordert Aiwanger Bundesminister Habeck auf, sich bei den Trilogverhandlungen auf EU-Ebene für die Zukunft der Energieerzeugung aus nachhaltig gewonnenem Waldholz einzusetzen: „Es ist aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sicherzustellen, dass die Energieerzeugung aus Waldholz dauerhaft als erneuerbare Energie anerkannt und förderfähig bleibt. Habeck muss den Irrweg des EU-Parlaments stoppen, das die Nutzung schrittweise einschränken will“, so der Minister.

 

Das Europäische Parlament (EU-P) hat am 14. September 2022 seine Positionierung zur Novellierung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) für die anstehenden Trilog-Verhandlungen festgelegt. Das EU-P stuft das gesamte durch Entnahme gewonnene Waldholz, unabhängig von der Beschaffenheit der Sortimente (zum Beispiel auch Äste, Wurzeln und Stümpfe), als „Primäre Holzbiomasse“ ein. Ausnahme ist Waldholz, das zur Verhütung von Waldbränden in Gebieten mit hohem Brandrisiko, bei Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen und aus von Naturkatastrophen betroffenen oder unter anderem von aktiven Schädlingen befallenen Wäldern entnommen wird.

 

Der Vorschlag des EU-P sieht vor, dass die Anrechenbarkeit des Anteils der Energieerzeugung aus „Primärer Holzbiomasse“ zum Zwecke der Erfüllung der EU-Zielvorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien auf das Niveau im Zeitraum 2017 bis 2022 gedeckelt und bis zum Jahr 2030 weiter abgesenkt wird. Nach Position des EU-P wäre der Einsatz von „Primärer Holzbiomasse“ im Rahmen von Holzenergieprojekten zukünftig auch nicht mehr förderfähig. „Diese Einstufung muss im Trilogverfahren verhindert und durch den Rat richtiggestellt werden“, fasst Aiwanger zusammen.

 

„Primäre Holzbiomasse“ aus Waldholz hat Schätzungen zufolge mit rd. 50 Prozent einen wesentlichen Anteil an der Energieerzeugung aus Holz in Bayern. Feste Biomasse, darunter insbesondere Holz, ist in Bayern aktuell der wichtigste erneuerbare Energieträger im Bereich der erneuerbaren Wärmebereitstellung. Im Jahr 2020 hatte Bioenergie in Bayern einen Anteil von mehr als 80 Prozent an der erneuerbaren Wärmebereitstellung und einen Anteil von rund 25 Prozent an der erneuerbaren Stromerzeugung. An der gesamten Wärmebereitstellung hat feste Biomasse einen Anteil von rund 17 Prozent. Daran erkennt man den großen Anteil der festen Biomasse im Mehrklang der erneuerbaren Energien und für die gesamte erneuerbare Energiebereitstellung. In Deutschland ergibt sich ein ähnliches Bild.

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