BlaulichtBrandenburg an der HavelPolizei

Alkoholisierter Sportbootführer

#Brandenburg an der Havel, Untere Havel-Wasserstraße, Brandenburger Niederhavel – 

Mittwoch, 26.07.2023, 19:45 Uhr

 Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Mittwochabend ein Sportmotorboot auf der Brandenburger Niederhavel. Dabei nahmen sie bei dem 30-jährigen Sportbootführer Atemalkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholvortest ergab dann einen Wert von 0,82 Promille. Aufgrund dessen wurde mit dem Mann ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest in der Polizeiinspektion durchgeführt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Fahrer entlassen und ihm die Weiterfahrt untersagt. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

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