Brandenburg

Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen – Brandenburg verdoppelt Förderung

Das Land Brandenburg plant eine erhebliche Ausweitung der Förderung von Erwachsenen mit Problemen beim Lesen und Schreiben, insbesondere aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Ab 2023 sollen die Fördermittel für Angebote an Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen für Erwachsene mehr als verdoppelt werden.

 

Auch die Zahl der Grundbildungszentren im Land soll – für eine möglichst flächendeckende Versorgung – von derzeit neun auf 18 erhöht und das Angebot an Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen auch in den Justizvollzugsanstalten aufgestockt werden. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien für Bildung (MBJS) und Justiz (MdJ) verständigt. Die Angebote werden ab 2023 deutlich ausgeweitet.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Bildung ist keine Frage des Alters. Mit einer neuen Förderrichtlinie sorgen wir dafür, im Land Brandenburg deutschlandweit das flächendeckendste Angebot an Grundbildungszentren zu fördern. Interessierte sollen mit möglichst wohnortnahen Angeboten künftig noch besser erreicht werden.“

Bislang werden in Brandenburg neun erfolgreich arbeitende Grundbildungszentren gefördert: in Potsdam, Frankfurt (Oder), den Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark. Erwachsene mit geringer Lese- und Schreibkompetenz können sich dort beraten und in weiterführende Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse vermitteln lassen. Zudem werden offene Lernmöglichkeiten wie etwa Lerncafés angeboten.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Zukünftig werden wir wesentlich mehr Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung fördern können. Einen besonderen Stellenwert soll die Vermittlung digitaler Grundbildung als wichtige Voraussetzung beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe einnehmen. Auch in den Justizvollzugsanstalten werden so deutlich die Möglichkeiten erweitert, dass Erwachsene mit geringer Schriftsprachkompetenz eine zweite Chance erhalten. Für straffällig gewordene Menschen im Justizvollzug bedeutet dies, dass mit der Beseitigung von Grundbildungsdefiziten die Eigenständigkeit und der Zugang zu niedrigschwelligen Arbeitsangeboten, zu Arbeitstrainings- und Bildungsmaßnahmen gefördert werden kann. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung.“

Aktuell haben geschätzt rund 12 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, allen Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen zu vermitteln und Grundbildungsdefizite zu schließen. Grundbildung umfasst grundlegendes Wissen und Kompetenzen u. a. in den Bereichen Computer und digitale Medien, Rechnen, Arbeitswelt und Basiswissen Englisch.

Die Antragstellung – nach der „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums der Justiz für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung in der EU-Förderperiode 2021-2027“ – ist ab 22. Februar 2023 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Geschäftsbesorger möglich.

Das Land Brandenburg beteiligt sich an der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016-2026 vom Bund, den Ländern sowie weiteren Dekadepartnern.

Weitere Informationen:

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung in der EU-Förderperiode 2021-2027

Alphabetisierung und Grundbildung

Grundbildung im Land Brandenburg

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