Reisen

#Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen in die gesamte Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Bewaffnete Auseinandersetzungen
Aserbaidschan hat am 19. September 2023 eine Militäraktion in der Region Bergkarabach gestartet. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet. Weitere bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden. Die betroffenen Gebiete auf aserbaidschanischer Seite sind ohne Sondergenehmigungen der aserbaidschanischen Behörden nicht zu erreichen.
• Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie besonders vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
• Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien
Der bewaffnete Konflikt um die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bisher von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar ist durch den Waffenstillstand aufgrund der Dreiseitigen Erklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 zunächst beendet, auch wenn es an der Kontaktlinie weiterhin zu Gefechten kommt. Die Schäden an ziviler Infrastruktur sind erheblich. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.
Die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden ehemals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann auch aktuell keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.
Die Einreise in die nach wie vor nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teile Bergkarabachs (Gebiete nördlich und westlich von Schuscha, Latschin-Korridor) wird durch die aserbaidschanische Regierung untersagt; eine Einreise ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht weiterhin einen Straftatbestand dar und führt zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Diese Gebiete werden derzeit von russischen Truppen kontrolliert; diese genehmigen auch die Überschreitung der Demarkationslinie zu diesen Territorien. Die sieben Bezirke südlich und westlich von Bergkarabach stehen zwar wieder unter aserbaidschanischer Hoheit, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht zu bereisen. Es gibt weder eine gesicherte Verwaltung noch Regelungen für das Betreten dieser Gebiete. Abseits der Straßen besteht akute Minengefahr und die Gefahr von explosiven Munitionsresten.
Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
• Reisen Sie nicht in die oder in die Nähe der Region Bergkarabach (weder in den von Aserbaidschan noch in den von russischen Truppen kontrollierten Teil) sowie in die im Südwesten und Westen von Bergkarabach gelegenen, vormals armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Latschin und Kalbadschar.
• Sehen Sie von nicht erforderlichen Aufenthalten im gesamten Grenzgebiet zu Armenien sowie an der (neuen, von russischen Truppen kontrollierten) Waffenstillstandslinie entlang des Latschin-Korridors und in den nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teilen der Region Bergkarabach als auch den vormals besetzten Bezirken ab.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Wohnanlagen.
• Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.
Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.
Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
• Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
• Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
• Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Nach aserbaidschanischem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verboten und nicht strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können leicht negative Reaktionen hervorrufen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden ehemals besetzten Gebiete drohten bislang neben einer zukünftigen Einreiseverweigerung auch Geld- und Haftstrafen. Diese konnten unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch durch an dritte Staaten gerichtete Auslieferungsersuche durchgesetzt werden. Es liegen noch keine Informationen zu den Bestimmungen nach dem Waffenstillstand vor, daher wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten und auf dem Land problemlos am Geldautomaten möglich. Zu beachten ist, dass bei vielen Banken nur geringe Beträge (200 AZN) in einem Vorgang abgehoben werden können.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst https://migration.gov.az/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin großteils ausgesetzt.
Ausreise und Transit
Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes derzeit nur über die internationalen Flughäfen möglich.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin https://berlin.mfa.gov.az/de/content/32/konsular-und-visaangelegenheiten bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal http://www.evisa.gov.az/ online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.
Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Registrierung
Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen unde Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes https://www.migration.gov.az/en/oyq zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service Center.
Längerfristiger Aufenthalt
Längerfristiger Aufenthalt: Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes https://www.migration.gov.az/en entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de erfragt werden.
Minderjährige
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines allein reisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Ausreisesperre für ehemalige aserbaidschanische Staatsangehörige wegen Militärdienstpflichten
In letzter Zeit wurden vermehrt Deutsche mit früherer aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit aufgrund noch erfasster Militärdienstpflichten an der Ausreise gehindert. In der Regel betraf dies männliche Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 35 Jahren. Ungeklärte Militärdienstverpflichtungen in Aserbaidschan können zu Ausreisesperren und damit verbundenen Verlängerungen des Aufenthaltes in Aserbaidschan führen. Die deutsche Botschaft in Baku hat keine Möglichkeit, das Verfahren der aserbaidschanischen Behörden zur Klärung von Ausreisesperren zu beschleunigen.
• Wenden Sie sich bitte vor einer geplanten Reise nach Aserbaidschan an die Botschaft der Republik Aserbaidschan zur verbindlichen und abschließenden Klärung Ihrer bestehenden Militärdienstpflicht. Dies gilt auch, wenn Ihnen bereits ein Visum für Aserbaidschan erteilt worden ist.
Ausreise in Nachbarländer
Alle Landgrenzen sind im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Einreise mit eigenem Fahrzeug
Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de einzuholen.
Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.
Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden, wenn das Mobilgerät den Wert von 800 USD (bzw. 300 USD bei Online-Kauf) übersteigt, in Aserbaidschan mit einer aserbaidschanischen Mobilnummer betrieben werden soll und in Aserbaidschan den Registrierungspflichten von IMEI-Nummern unterliegt.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
• Kaviar (höchstens 125 g)
• Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
• Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
• Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
• Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
• Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
• Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/en eingeholt werden.
Heimtiere
Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als drei Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de wird empfohlen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Aserbaidschan gilt seit 2023 offiziell als malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tuberkulose
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
• Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tollwut/2562878.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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