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Attentat von Hanau: Oberbürgermeister wirft Vater des Täters „subtilen Terror“ vor – Panorama, heute 21:45 Uhr, im Ersten

Hamburg (ots)

 

Drei Jahre nach dem rassistischen Attentat von Hanau kommen die Überlebenden und Angehörigen der Opfer nicht zur Ruhe, weil sie sich vom Vater des Täters bedroht fühlen. Der Oberbürgermeister der Stadt, Claus Kaminsky, beschreibt das Verhalten von Hans-Gerd R. nun als „nachhaltig schwierig“: „Er übt eine Form von subtilem Terror aus“, so der SPD-Politiker im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Panorama. Da, wo der 76-Jährige auftaucht, verstehe er es, die Menschen in Angst und Schrecken zurückzulassen, ohne dass es rechtsstaatlich zu fassen wäre: „Das ist eine sehr subtile, beinahe diabolische Fähigkeit, die der Vater besitzt.“ Kaminsky betont, dass man bisher alles getan habe, was rechtlich möglich sei. Er verstehe aber die, die sagen, dass das noch nicht reiche: „Natürlich wäre es am besten, wenn der Vater die Stadt verließe, wenn er seinen Wohnort wechselte. Das wäre vielleicht sogar für ihn auch das Bessere. Aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, das in irgendeiner Form zu erzwingen.“

Nach Informationen von Panorama und des Rechercheformats STRG_F (NDR/funk) hat die Staatsanwaltschaft Hanau mittlerweile insgesamt 46 Verfahren gegen Hans-Gerd R. eingeleitet. Dabei geht es um Beleidigung, Bedrohung, falsche Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vor allem Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Allein in 30 Fällen wird dem Vater vorgeworfen, gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben, weil er sich Angehörigen der Opfer des Attentats genähert haben soll. Wegen sechs solcher Verstöße ist R. inzwischen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Hanau hatte ihm im vergangenen Jahr zudem wegen Beleidigung in zwei Fällen eine Geldstrafe auferlegt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Beim Amtsgericht Hanau liegen inzwischen sieben weitere Anklagen und Strafbefehle, gegen die R. Einspruch eingelegt hat.

Zweimal in den letzten Monaten nahm die Polizei Hans-Gerd R. in Gewahrsam, weil er sich dem Haus von Serpil Temiz Unvar genähert hatte. Deren Sohn Ferhad gehört zu den Opfern des rassistischen Attentates. Im Februar setzten Beamte R. „zur Durchsetzung eines Platzverweises“ fest und führten „im Anschluss eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung“ herbei, wie es von der Polizei auf Anfrage heißt. Doch das Gericht lehnte eine längere Ingewahrsamnahme ab. Binnen 24 Stunden musste die Polizei R. wieder entlassen.

Zuletzt saß R. Anfang März sogar kurzzeitig im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht zahlen wollte. Die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen wurde dann allerdings ausgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft Vermögen einziehen konnte. Seitdem befindet er sich wieder auf freiem Fuß.

Zu den konkreten Maßnahmen, die gegen R. und zum Schutz von Angehörigen der Opfer des Anschlags laufen, will sich die Polizei nicht äußern. „Das Polizeipräsidium Südosthessen hat die Entwicklungen stetig im Blick und veranlasst jeweils die erforderlichen sowie rechtlich möglichen Maßnahmen“, heißt es auf Anfrage von Panorama von der Behörde.

Andere Möglichkeiten, gegen R. wegen der Belästigungen der Angehörigen vorzugehen, sehen die Behörden nicht. Weil das Amtsgericht R. für schuldfähig hält, schied bisher eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aus. Die Staatsanwaltschaft Hanau beantragte auch keine Untersuchungshaft. „Die Voraussetzungen eines Haftbefehls liegen mangels Haftgrunds nicht vor“, teilt ein Sprecher auf Panorama-Anfrage mit. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe nicht. Auch wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr könne R. nicht in Untersuchungshaft genommen werden, so der Sprecher weiter. Dies sei nur möglich, wenn mit erheblichen Straftaten zu rechnen sei – dafür sind die R. bisher vorgeworfenen Delikte nicht schwerwiegend genug.

Bei der aktuellen Situation handele es sich um ein „klassisches Dilemma“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Auf der einen Seite die Angehörigen, die Nachbarn, die sich bedroht fühlten. Auf der anderen Seite der Staat, der sich zwar anstrenge, mit Überwachung, mit Präsenz, der ihnen aber diese Ängste nicht endgültig nehmen könne. Die rechtsstaatlichen Einschränkungen seien zwar im Grundsatz gut, aber man könne dadurch das Problem leider nicht an den Wurzeln packen.

Seit November wacht die Polizei täglich in der Nähe des Hauses von Familie Unvar. Dafür sei sie dankbar, betont Serpil Temiz Unvar im Interview mit Panorama. Dennoch befürchtet sie, dass der „subtile Terror“ von Hans-Gerd R. weitergehe: „Er will mit unseren Schmerzen spielen. Er versucht, auf diese Art immer Teil unseres Lebens zu sein.“

Der Sohn von Hans-Gerd R. hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Auch der Vater ist wiederholt mit rassistischem Gedankengut aufgefallen. In einem Brief an die Behörden nannte er das Gedenken an die Opfer „Volksverhetzung“. Außerdem soll er die Teilnehmer einer Gedenkveranstaltung, darunter auch Angehörige der Ermordeten, als „wilde Fremde“ bezeichnet haben.

Anfragen von Panorama ließen R. und sein Anwalt unbeantwortet.

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