Aussetzung des Fahrverbots nach §§ 30 Absatz 3, 46 Absatz 2 StVO am 7. Januar 2024 im Zusammenhang mit den Versammlungen am 8. Januar 2024
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 5. Januar 2024 einen Auflagenbescheid zur Durchführung von Versammlungen erlassen, die der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern zum Protest gegen steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung angemeldet hat. Im Verlauf der Versammlungen wird es zu temporären Sperrungen und Behinderungen des Verkehrs an den meisten Autobahnauffahrten in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Hinzu kommt, dass in zahlreichen Kommunen des Landes zeitgleich weitere Versammlungen stattfinden, die ebenfalls mit Behinderungen des Straßenverkehrs verbunden sind.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 StVO in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 2 StVO für Beförderungen von lebenswichtigen Gütern einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten am 7. Januar 2024 ausgesetzt.
Einzelausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 StVO sind damit für diese Fahrten bis zum Ende der Befristung nicht erforderlich.