#Australien: Reise- und Sicherheitshinweise
Zyklon „Ilsa“
Die australische Katastrophenschutzbehörde Emergency WA hat eine Sturmwarnung bezüglich des Tropensturms „Ilsa“ herausgegeben. Es wird erwartet, dass der Zyklon am 13./14. April 2023 zwischen Broome und Port Hedland, sowie an deren angrenzenden Gebieten auftrifft. Mit Extremwetter, Winden in Orkanstärke, Starkregen und Überschwemmungen ist zu rechnen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr sind möglich.
• Beachten Sie die Hinweise der australischen Katastrophenschutzbehörde EmergencyWA.
• VermeidenSie Reisen in die betroffenen Regionen.
• Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien, z.B. auf ABC Local Radio und beim Department of Fire and Emergency Services WA (DFES) auf Twitter oder Facebook.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Wettervorhersage, z.B. des Bureau of Meteorology.
• Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite https://covid19.homeaffairs.gov.au/preparing-to-travel-to-australia-from-overseas des australischen Innenministeriums.
Die Einreise aus Deutschland nach Australien ist derzeit unabhängig vom Impfstatus und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Weitere Einreisebestimmungen im Abschnitt Einreise und Zoll sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus.
Gängige Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts fort, insbesondere in Hochrisikobereichen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für Ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Sicherheit
Terrorismus
Die australische Regierung hat Ende 2015 ein neues Terrorwarnsystem mit fünf Stufen eingeführt. Für terroristische Anschläge wurde die mittlere Stufe („Probable“ = Anschlag wahrscheinlich) festgesetzt. Die australische Regierung hat die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Australien ist stabil.
• Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen, sowie gelegentlich zu Fällen von versuchtem Kreditkartenbetrug durch das Klonen von Karten. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.
Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben.
Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen.
Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück.
• Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Wirbelstürme und Überschwemmungen
Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft.
In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen.
Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. Aber auch in allen anderen Bundesstaaten sind ganzjährig heftige Regenfälle möglich. In der Folge kommt es regelmäßig zu weitreichenden Überschwemmungen und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Reisen in betroffene Gebiete sollten vermieden, die Medien aufmerksam verfolgt und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge geleistet werden.
Busch- und Waldbrände
In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden.
Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.
Erdbeben
Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und verfolgen Sie die Wettervorhersage, z.B. des Bureau of Meteorology.
• Informieren Sie sich über aktuelle Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen bei der australischen Regierung.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
In Australien herrscht Linksverkehr. Dieser erfordert, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr, besondere Aufmerksamkeit und birgt Gefahrenpotenzial.
Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens können Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Auch können plötzlich auftauchende Wildtiere, wie z.B. Kängurus, sowie deren Entfernungen zum eigenen Kfz, unterschätzt werden. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da Rettungssanitäter in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden erreichen.
In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden – z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug – werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv.
In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen.
• Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln.
• Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen.
• Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz.
• Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um.
Führerschein
Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den deutschen Vertretungen in Australien http://www.auswaertiges-amt.de/sid_FE4F6A394C3BCC0C5BD27B5A3661A0AB/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Australien/DeutscheVertretungen_node.html erhältlich.
Wanderungen und Trekking-Touren im Outback
Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Sie ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können.
Es gab mehrere tragische Todesfälle von Reisenden, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben.
Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.
• Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften.
• Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit.
• Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können.
• Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist.
• Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden.
LGBTIQ
Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi Gras Festival gilt als eine der LGBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den Sex Discrimination Act 2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Im Dezember 2017 führte Australien die Ehe für alle ein. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seit März 2018 landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren.
• Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants grundsätzlich nicht gestattet.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland.
• Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigk eit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen.
eVisitor
Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor Visum https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651 (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.
Electronic Travel Authority ETA
Das vor Einführung des eVisitor Visum bestehende Electronic Travel Authority ETA https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/electronic-travel-authority-601 (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreiseberechtigungen entsprechen denen des eVisitor Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters.
Transit
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser 8 Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu 8 Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/transit-771/travellers-eligible-to-transit-without-visa.
Working Holiday-Visum
Zahlreiche junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman http://www.fairwork.gov.au/find-help-for/visa-holders-migrants.
Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als Arbeitnehmer zur Verfügung.
• Informieren Sie sich zu den Visakategorien und zum ETA bei der australischen Botschaft in Berlin.
Einreisekontrolle/Körperscanne r
Fluggäste auf vielen Flughäfen in Australien müssen mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs https://www.homeaffairs.gov.au/about-us/what-we-do/travelsecure/passenger-screening zur Verfügung.
Minderjährige
Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise Qantas https://www.qantas.com/au/en/travel-info/children/unaccompanied.html zur Verfügung.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden.
Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.
Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:
Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.:
• für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900,- AUD;
• für Reisende unter 18 Jahren bis zu je 450,- AUD;
• Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde:
• für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 Liter Alkohol;
• Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
• für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak.
Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in/categories/duty-free.
Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/ sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.
Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der Australian Border Force https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Heimtieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit Bull Terrier. Weitergehende Informationen bietet das australische Ministerium für Landwirtschaft https://www.awe.gov.au/biosecurity-trade/cats-dogs.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Japanische Enzephalitis (Reisen in die Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia und die Inseln der Torres-Straße) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Schlangen, Spinnen, Quallen u.a. Tiere
Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren sowie punktuell auch Krokodilen und Haifischen vorkommen.
• Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch.
Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen.
Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf.
• Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen.
Japanische Enzephalitis
Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. In den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia besteht seit 2022 ein Risiko für eine Infektion.
Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nacht- und dämmerungsaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich bei Aufenthalten auf den Inseln der Torres-Straße oder den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia ggfs. impfen, wenn ein erhöhtes individuelles Risiko durch einen längeren Aufenthalt in den Übertragungsgebieten und während der saisonalen Übertragungszeiten besteht.
Medizinische Versorgung
Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter Can-You-Bring-It-In https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.