Auszubildende können Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung beantragen
Auszubildende mit einem abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrag können einen Antrag auf Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung beantragen, wenn während der Berufsschulzeit eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist.
Die Antragsstellung erfolgt in dem Landkreis, in dem sich der Ausbildungsbetrieb befindet und gilt immer rückwirkend für ein Schulhalbjahr. Für das zweite Schulhalbjahr 2021/2022 müssen entsprechende Anträge spätestens bis zum 1. Oktober 2022 gestellt werden.
Auszubildende können entsprechend der Landesrichtlinie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag, erhalten.
Entsprechende Antragsformulare sowie Merkblätter sind im Bildungsamt des Landkreises Uckermark in Prenzlau und Angermünde erhältlich, stehen aber auch im Internet unter www.uckermark.de zur Verfügung. Auf der Internetseite des Landkreises Uckermark führt ein Link auch zum elektronischen Antragsformular.
Fragen zur Antragstellung beantwortet das Bildungsamt des Landkreises Uckermark gern telefonisch unter 03331 29 89313.