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Autofahrer wegen mehrfachem Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Haftbefehlen gesucht; wieder am Steuer eines PKW angetroffen

#Harrislee (ots)

 

Weil ein 33-jähriger Autofahrer bei der Kontrolle durch die Bundespolizei keine Ausweisdokumente vorlegen konnte, musste er die Beamten auf die Wache in Flensburg begleiten. Dabei stellten die Polizisten etliche Fahndungsnotierungen gegen den Mann fest.

Samstagmorgen gegen 09.30 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen in den Niederlanden zugelassenen Audi A4 am ehemaligen Grenzübergang Harrislee, nachdem den Insassen die Einreise nach Dänemark verweigert worden war. Die vier Mitreisenden konnten sich gegenüber den Bundespolizisten ordnungsgemäß ausweisen. Lediglich der Fahrer hatte keine Dokumente bei sich. Zur Identitätsfeststellung musste er die Beamten auf die Wache begleiten. Dort konnten die Polizisten ermitteln, dass es sich um einen 33-jährigen Syrer handelte. Weiterhin bestanden gegen den Mann nicht weniger als zehn Fahndungen. Darunter auch zwei Haftbefehle von Staatsanwaltschaften wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die anderen acht Fahndungen waren Aufenthaltsermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 Fälle), Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Asylgesetz.

Dem Mann wurde die Möglichkeit gegeben, durch Zahlung der fälligen Strafen in Höhe von 2400,- Euro, eine 160-tägige Haftstrafe abzuwenden. Da er dies konnte, durfte er die Dienststelle wieder verlassen. Den Audi durfte er allerdings nicht weiterfahren. Die Bundespolizisten stellten nämlich fest, dass der 33- Jährige auch diesmal nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem war seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Ihn erwarten jetzt Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.

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