Brandenburg

Axel Vogel: „Neue Förderung des MLUK zur moorschonenden Bewirtschaftung hilft Landwirten und Verwertungsunternehmen“

Potsdam – Das Agrar- und Klimaschutzministerium (MLUK) unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Umstellung auf moorschonende Landnutzung auf Moorböden sowie Unternehmen bei der Verwertung von Rohstoffen. Über eine neue Richtlinie werden ab sofort Investitionen in klima- und moorfreundliche Nutzungsweisen gefördert. Das Programm soll insbesondere dazu beitragen, den Landwirtschaftsbetrieben die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung zu erleichtern. Das dient dem Klimaschutz und stabilisiert den Landschaftswasserhaushalt.

Agrar- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Brandenburg will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Dabei spielt der Moorschutz eine wichtige Rolle: Entwässerte Moore setzen heute große Treibhausgasmengen frei, in nassen Mooren bleiben sie gebunden. In Brandenburg als einem der moorreichsten Bundesländer in Deutschland sind diese Emissionen aus den Moorböden entsprechend groß: Insgesamt emittieren die trockengelegten organischen Böden im Land heute in etwa genauso viel Treibhausgase wie der gesamte Brandenburger Verkehrssektor. Darum wird der Moorschutz auch im Klimaplan Brandenburg eine wichtige Rolle spielen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt werden. Für die auf Moorböden wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe stellt die Umstellung der Nutzung auf moorschonende Nutzung eine große Herausforderung dar – darum ist mir dieses Förderprogramm zur Unterstützung der Betriebe besonders wichtig.“

Wenn sich auf den entsprechenden Flächen wieder höhere Wasserstände einstellen können, entweichen weniger Triebhausgase. Dieser Wechsel in der Bewirtschaftung kann nur gemeinsam mit den auf diesen Flächen wirtschaftenden Betrieben gelingen.

Minister Vogel: „Bei diesem umfassenden Transformationsprozess werden wir die landwirtschaftlichen Betriebe weiter unterstützen. Denn diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur mit finanzieller Unterstützung der betroffenen Betriebe gelingen. Unser neues Förderprogramm mit 12,3 Millionen Euro ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Mit der Förderrichtlinie werden schwerpunktmäßig Investitionen gefördert. Sie richtet sich vor allem an Landwirtschaftsbetriebe und Verwertungsunternehmen. Ziel ist es, den Aufbau von regionalen und ökonomisch funktionierenden Verwertungsketten von Produkten zu unterstützen, deren Rohstoffe über die Bewirtschaftung mit höheren Wasserstände produziert werden. Damit trägt die Richtlinie zur Akzeptanz für höhere Wasserstände auf den Flächen der Landwirtinnen und Landwirte bei.

Über die Richtlinie kann einerseits die Anpassung und Umstellung der Agrartechnik an eine moorschonende Bewirtschaftung gefördert werden, so beispielsweise Moorraupen, Ballonreifen für Traktoren oder Reifendruckregelanlagen. Andererseits werden auch Investitionen in neue Verwertungstechnologien finanziert, die Biomasse aus nass bewirtschafteten Flächen verarbeiten können. Zu den Produkten zählen unter anderem Faserplatten, Verpackungsmaterial oder Pflanzenkohle als Torfersatzprodukt.

Künftig sollen diese neu entstehenden regionalen Verwertungsverfahren und Produkte ermöglichen, dass Landwirtinnen und Landwirte auf nassen Standorten ein adäquates Einkommen erzielen können. Dazu beitragen können auch innovative Ansätze mit wissenschaftlicher Begleitung. Sie sind ebenfalls über die Richtlinie förderfähig und sollen Ideen, Best-Practice-Beispiele und Antworten liefern, wie die Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus Nassbewirtschaftung erfolgreich gelingen kann.

Darüber hinaus unterstützt das Agrar- und Klimaschutzministerium mit der Förderung Renaturierungsmaßnahmen für natürliche Moore oder Investitionen in ein klima- und moorfreundliches Staumanagement mit bis zu 100 Prozent der Kosten.

Förderanträge können ab sofort an das Landesamt für Umwelt gestellt werden.

Weiterführende Informationen zur Richtlinie sowie zum Antragsverfahren unter:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/rl-klima-moorschutz-investiv/

Hintergrund:

Neben der neuen Förderrichtlinie arbeitet das Agrar-Umweltressort derzeit an weiteren Aktivitäten im Bereich Moorschutz.

Brandenburger Moorschutzprogramm

Das Brandenburger Moorschutzprogramm gibt den Aktivitäten des Moorschutzes in Brandenburg einen Rahmen. Der Entwurf des Moorschutzprogrammes wurde im Kulturlandschaftsbeirat in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe begleitet. Inzwischen befindet sich der Entwurf des Moorschutzprogrammes in der Ressortabstimmung. Mit dem Programm werden Ziele und Maßnahmen für die Umsetzung des Moorschutzes benannt und die im Umsetzungsprozess zu beachtenden Grundsätze festgelegt. Neben dem Schutz der verbliebenen naturnahen Moore und der Revitalisierung nicht genutzter Moore geht es um die Entwicklung natur- und klimaverträglicher Nutzungsformen mit entsprechenden Wertschöpfungsketten. Die jetzt in Kraft gesetzte Förderrichtlinie ist eine wichtige Maßnahme, um die Ziele des Moorschutzprogramms zu erreichen. Sie ordnet sich ein in verschiedene bereits laufende Aktivitäten und Projekte, die in den letzten Jahren durch das Klimaschutzministerium initiiert wurden.

Pilotprojekt des LfU „Anpassung des Staumanagements für eine klima-/ moorschonende Einrichtung der Staubereiche und Wasserbewirtschaftung in ausgewählten Projektgebieten“

Die neue Richtlinie wird auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieses Pilotprojekts des Landesamts für Umwelt (LfU) leisten. In dem Projekt, mit dessen Umsetzung die Arge Klimamoor beauftragt wurde, laufen in 20 Projektgebieten in Brandenburg Vorbereitungen für perspektivische Wasserstandanhebungen, darunter hydrologische Untersuchungen, Probestaue, Informationen und Gespräche mit Flächennutzern, Flächeneigentümern und Einwohnern. Die Förderrichtlinie ist ein wichtiges Instrument, um die erforderlichen Umstellungsprozesse flankierend zu unterstützen, da hierdurch eine konkrete und unmittelbare Unterstützung insbesondere bei der Anpassung der Agrarbetriebe an neue Bewirtschaftungsverfahren erfolgen kann.

Förderinitiative des Bundes „Pilotvorhaben Moorbodenschutz Brandenburg – BLuMo“

In einem weiteren, vom Bundesumweltministerium geförderten Vorhaben in Brandenburg, das gegenwärtig in drei abgegrenzten Brandenburger Moorstandorten umgesetzt wird, werden spezielle Anbauverfahren für nasse Bewirtschaftung sowie deren Verwertungsmöglichkeiten erprobt. Die Erkenntnisse aus diesem Pilotvorhaben können mit Hilfe der Förderrichtlinie in eine breite Anwendung überführt werden.

Weitere Förderprogramme des MLUK

Darüber hinaus unterstützt das Land im Rahmen verschiedener Förderprogramme den Umstellungsprozess auf eine klima-/moorschonende Flächennutzung, zum Beispiel mit der Agrarumweltmaßnahme (AUKM) „Moorschonende Stauhaltung“ oder durch Förderung von Kooperationsprojekten für eine ressourcen- und klimaschonende Landnutzung. Im Rahmen eines solchen Projekts, welches gegenwärtig der Deutsche Verband für Landschaftspflege Brandenburg e.V. umsetzt, werden in verschiedenen Regionen Brandenburgs Kooperativen aufgebaut, um den gemeinschaftlichen Erwerb und Nutzung von moorangepasster Bewirtschaftungstechnik oder auch kooperative Ansätze für die Verwertung von Biomasse auf Moorstandorten zu unterstützen.

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