Backhaus fordert Zeitplan für die Castor-Zwischenlagerung

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert den Bund dazu auf, eine einheitliche Zwischenlagerstrategie für Deutschland und damit auch für die 74 Castorbehälter in Lubmin zu erarbeiten. Im Schweriner Landtag sagte er heute: „Es ist eine Richtlinie erforderlich, die die Anforderungen an eine längerfristige Zwischenlagerung definiert. Nur so können Anlagenbetreiber ihre Aufbewahrungsgenehmigungen auf einer soliden Basis verlängern lassen.“ Anlass für seine Forderung geben die Verzögerungen bei der Endlagersuche, die im November 2022 öffentlich bekanntgeworden sind. Demnach werde die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortentscheidung um mindestens 15 bis 37 Jahre aufschieben. Das Standortauswahlgesetz von 2017 sah eine Festlegung des Endlagerstandortes für 2031 vor.

„Zwar hat die BGE Ende Dezember einen Zeitplan für die weiteren Schritte der Endlagerung vorgelegt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bezeichnete die eingereichten Unterlagen aber als nicht prüffähig. Gleichwohl gab das BASE an, zur Prüfung der angeblich nicht prüffähigen Unterlagen und bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen in den Standortregionen fünf bis sechs Jahre zu benötigen. Mit anderen Worten: Der bisherige Prozess ist für mich an vielen Stellen undurchsichtig und nicht nachvollziehbar, insbesondere der nicht begründete hohe Zeitbedarf, der bis dato so nicht kalkuliert war. Ich fordere deshalb vom zuständigen Bundesumweltministerium rasche Aufklärung und einen abgestimmten Zeit- und Arbeitsplan für die weitere Endlagersuche, welcher alle Prüfschritte bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen einschließt“, sagte er weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die 74 Castorbehälter im Zwischenlager Nord in Lubmin von den Verzögerungen betroffen. Die Aufbewahrungsgenehmigung ist auf 40 Jahre ab Verschluss der Castorbehälter aber maximal bis zum 31.10.2039 befristet. Damit läuft die Aufbewahrungsgenehmigung für die ersten CASTOR-Behälter im Jahr 2036 aus. Auch nach den bisherigen Zeitplanungen einer Standortfindung bis 2031 wäre der Beginn der Einlagerungen in ein Endlager aufgrund der notwendigen Bauzeiten für ein Endlager erst ab etwa dem Jahr 2050 möglich gewesen. Daher bestehe auch jetzt schon die Notwendigkeit, die Aufbewahrungsdauer im Zwischenlager über die 40 Jahre hinaus zu verlängern. Dafür sei eine verlässliche Zeitplanung für ein Endlager unerlässlich, so Backhaus.

Zudem kritisierte er, dass die von MV übergebenen Daten nicht ausreichend in die Identifizierung von Teilgebieten eingeflossen sind: „Zur Ausweisung der Teilgebiete wurden großmaßstäbliche und schlecht geeignete Kartenwerke verwendet. Im Ergebnis wurden zu große Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent der Fläche Deutschlands betreffen. Der Stellungnahme unseres Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie an die BGE ist zu entnehmen, dass für einen großen Teil der ausgewiesenen Flächen in MV die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.“

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