BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

BAUM & ZEIT: Pressemitteilung des VDFU – DIE FAIIRE SIEBEN

Baum & Zeit, der Baumkronenpfad in Beelitz-Heilstätten, unterstützt als eines der führenden touristischen Unternehmen des Landes Brandenburg und als Mitglied im Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) die Initiative „DIE FAIRE SIEBEN“ – eine Kampagne für fairen Wettbewerb und Standortsicherung durch steuerliche Gleichbehandlung.

Die Europäische Union gewährt Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Anwendung
ermäßigter Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen. Während alle
in der betreffenden EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote in Deutschland davon
profitieren, haben einzig Vergnügungsparks das Nachsehen. Es resultieren folgenschwere
Wettbewerbsnachteile im Inland sowie Standortnachteile gegenüber Vergnügungsparks im
benachbarten Ausland. Nun macht sich der Branchenverband VDFU für die überfällige
Gleichberechtigung der heimischen Freizeitwirtschaft stark.
Ob Jahrmarkt, Bergbahnen, Museum, Tierpark, Kino, Festival, Schwimmbad oder Zirkus –
Deutschland schöpft die steuerrechtlichen Möglichkeiten der EU bei Eintrittsberechtigungen
für Freizeitangebote aus – zumindest fast. Während auf die Eintrittsentgelte aller zuvor
genannten Einrichtungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz erhoben wird oder sie gänzlich
davon befreit sind, werden einzig Vergnügungsparks mit dem Regelsatz von 19% besteuert.
Für den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) ist die
uneinheitliche Regelung nicht nachvollziehbar. Verschiedene Arten von Freizeiteinrichtungen
stehen in direktem Wettbewerb um Besucherinnen zueinander und sind nicht immer eindeutig
voneinander abgrenzbar. Zielgruppen wie auch die Angebote überschneiden sich. Dennoch
gelten für die Marktteilnehmer unterschiedliche Regeln. Dabei steht der Gesetzgeber in der
Pflicht, Rahmenbedingungen nicht zulasten einzelner Wettbewerber zu verschlechtern.
„Freizeitangebote sind ein Ventil zur Auflösung sozialer Spannungen und
wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe. Vergnügungsparks in Deutschland
haben ihre hohe gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliche Bedeutung
unlängst unter Beweis gestellt. Sie erfüllen alle Anforderungen zur Anwendung
reduzierten Umsatzsteuer und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen.“
Jürgen Gevers, Geschäftsführer VDFU e.V.
Ein fairer und freier Wettbewerb zählt zu den ordnungspolitischen Grundsätzen in Deutschland
– das Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Chancengleichheit am Markt führt zu einem
Leistungswettbewerb, von dem vor allem Verbraucher
innen profitieren. Laut
Bundeswirtschaftsministerium eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand, Wachstum und
Beschäftigung in Deutschland.
Reduzierte Umsatzsteuersätze sollen beim Erwerb gesellschaftlich relevanter Güter- und
Dienstleistungen entlasten – und zwar nicht die Betriebe. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte
Steuer und wird von Verbraucherinnen gezahlt. Die Europäische Union macht die soziale Entlastung der Verbraucherinnen sogar zur grundlegenden Voraussetzung für die Anwendung
reduzierter Umsatzsteuersätze.
„(…) Steuerbefreiungen und -ermäßigungen müssen mit dem Gemeinschaftsrecht
vereinbar sein und dürfen nur aus genau definierten sozialen Gründen
und zugunsten des Endverbrauchers erlassen worden sein.“
Art. 110, Richtlinie 2006/112/ EG des Rates
über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Die Umsatzsteuer bietet sich als Instrument zur Entlastung der Verbraucherinnen an, denn
gemessen am Einkommen ist sie regressiv. Sie richtet sich nicht nach individueller
Leistungsfähigkeit. Jeder zahlt sie in gleicher Höhe. Wer über ein geringes Einkommen verfügt,
ist überproportional von der Umsatzsteuer betroffen. Gleiches gilt für die Entlastung.
Laut Bericht des Bundesfamilienministeriums sind gerade Familien mit Kindern von sinkenden
Reallöhnen, zunehmenden Kostendruck und steigender Inflation im besonderen Maße
betroffen. Für die Hauptzielgruppe von Freizeiteinrichtungen wäre eine reduzierte
Umsatzsteuer eine spürbare Entlastung.
Soziale Teilhabe an Freizeitangeboten darf nicht zur wirtschaftlichen Frage werden. Gerade in
geopolitisch und wirtschaftlich krisenbelasteten Zeiten ist es bedeutsam, dass Menschen vor
Ort oder in der Region bezahlbare und attraktive Freizeitangebote vorfinden. Gemeinsame
Erlebnisse und Erholung durch inländische Angebote bieten eine echte Alternative zum
kostspieligen und emissionsstarken Kurzurlaub im Ausland.
Auch im internationalen Wettbewerb werden deutsche Vergnügungsparks und
Freizeitunternehmen steuerlich benachteiligt. Nachbarländer gewähren ihren
Vergnügungsparks ermäßigte Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte. Dieser signifikante
Standortnachteil bremst nicht nur Besucherentwicklung und Zukunftsperspektiven.
Aufgrund der deutlich höheren Steuerlast in Deutschland investieren Betreiber internationaler
Unternehmensgruppen bevorzugt in bestehende Standorte außerhalb der Bundesrepublik oder
eröffnen neue Einrichtungen im grenznahen Ausland. Vergnügungsparks in Deutschland
drohen bei Innovationskraft, Produktneuerungen und Angebotsvielfalt den Anschluss zu
verlieren.
„Vergnügungsparks erfahren steuerliche Ungleichbehandlung auf nationaler
und internationaler Ebene. Sozioökonomische Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit
sind gefährdet. Leidtragende sind der Wirtschaftsstandort Deutschland
und nicht zuletzt die Besucher
innen wie auch Beschäftigte.“
Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident VDFU e.V.
Mit der Kampagne „DIE FAIRE SIEBEN“ möchte der VDFU die steuerliche
Ungleichbehandlung auflösen. Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf
Eintrittsentgelte aller touristischen Freizeitangebote stellt internationale
Konkurrenzfähigkeit und fairen inländischen Wettbewerb sicher. Sie entlastet niedrige und
mittlere Einkommensschichten und senkt den bürokratischen Aufwand.

 

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