Reisen

#Benin: Reise- und Sicherheitshinweise

Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter  COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Regierung von Benin. https://www.gouv.bj/
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Eine generelle Testpflicht für die Ausreise besteht nicht.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Sicherheit
Von Reisen
• in die Departements Atakora und Alibori nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana (einschließlich der Nationalparks „W“ und Pendjari und ihrer Randgebiete sowie der Städte Tanguieta und Kandi),
• in die Grenzgebiete zu Nigeria im Departement Borgou nördlich der Stadt Nikki
Terrorismus
Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.
Zwei europäische Besucher wurden 2019 aus dem Pendjari Park im Norden Benins nach Burkina Faso entführt; ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Im gesamten Gebiet nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana in den Departements Atakora und Alibori besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Seit 2021 kam es in den Departements Atakora und Alibori zu mehreren tödlichen Anschlägen auf Militär, Polizeistationen und Nationalpark-Ranger. Im April 2023 kam es im Norden Benins im Randgebiet des Nationalparks Pendjari zu einem Angriff auf Zivilisten. Sicherheitskräfte sind in Alarmbereitschaft. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
• Seien Sie in der gesamten nördlichen Region besonders vorsichtig.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im Norden Benins kommt es immer wieder zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung statt.
• Seien Sie besonders vorsichtig, und verfolgen Sie genau die Sicherheitslage bei Aufenthalten in dieser Region.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt es in Großstädten gelegentlich auch zu Überfällen. Die Gefahren sind insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen, in Cotonou am Strand, auf dem Dantokpa-Markt in den Morgen- und Abendstunden sowie nahe dem Hafen und an Bahnhöfen besonders hoch.
Bei Fahrten auf Motorradtaxis besteht neben einer hohen Unfallgefahr auch eine erhöhte Überfallgefahr.
Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden.
• Seien Sie bei Reisen in den Norden besonders vorsichtig.
• Unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge und meiden Sie den Strand von Cotonou und den Dantokpa-Markt auch in den frühen Morgen- und Abendstunden.
• Verzichten Sie auf Fahrten mit Motorradtaxis.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima; im Süden ist es tropisch feucht.
Die Regenzeit geht im Süden des Landes von April bis Mitte Juli und von Mitte September bis Oktober, im Norden von Juni bis September. In dieser Zeit kann Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen und Straßen und Brücken unpassierbar machen.
In der Trockenzeit von Dezember bis März können Sandstürme aus den Wüstengebieten auftreten.
Baden im Meer ist außerhalb geschützter Bereiche lebensgefährlich. Starke Unterströmungen und die hohe Brandung fordern in Benin alljährlich Menschenleben.
• Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.
• Tragen Sie bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm.
• Fahren Sie stets mit verriegelten Türen.
• Sehen Sie von nächtlichen Überlandfahrten aufgrund der hohen Unfallgefahr ab.
• Fahren Sie im Straßenverkehr angepasst und vorsichtig.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
LGBTIQ-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.
• Fotografieren Sie Menschen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
• Üben Sie die gebotene Rücksicht, insbesondere auch beim Fotografieren in/von religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion („Voodoo“).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung Benins https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/benin-node/vertretungenbenin/208992?openAccordionId=item-209022-0-panel&view= oder als e-Visa https://evisa.gouv.bj/fr/ beantragt werden muss. Die Beantragung des Visums sollte mindestens sieben Tage vor Abflug erfolgen. Das e-Visum kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise und während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden. Auch bei Ausreise wird das e-Visum erneut kontrolliert.
Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l’Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000 XOF fällig.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mit sich führen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von zwei Mio. XOF (ca. 3.000 EUR) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf 500.000 XOF (ca. 760 EUR) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
Heimtiere
Bei Einreise mit einem Heimtier wird eine amtstierärztliche Bescheinigung (mit franz. Übersetzung) sowie Tollwutimpfung verlangt. Es empfiehlt sich, vor der Einreise eine serologische Tollwutuntersuchung durchführen zu lassen, die im Impfpass dokumentiert wird, um später Probleme auch bei der Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Europa zu vermeiden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 erklärt.
Impfschutz
Für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ist eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachzuweisen. Die Impfung ist auch aus medizinischen Gründen dringend empfohlen, da Benin Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischungsimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Mpox (Affenpocken)
In Teilen Westafrikas, so auch in Benin, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.
Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch über Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.
Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
• Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
• Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Benin ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. Wiederholt werden in Benin Lassavirusinfektionen nachgewiesen.
Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/279584/00e5c5571712554b07f2ffea038ed71c/lassafiebermerkblatt-data.pdf.
• Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
• Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen/2553652
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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