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Beregnung mit Wasser aus Brunnen und Gewässern zeitlich eingeschränkt

Braunschweig. Die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball- oder Golfplätzen mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen ist ab Samstag, 13. August, an den Tagen, an denen um 11 Uhr eine Temperatur von mehr als 20 Grad Celsius herrscht, in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern. Dies hat die Stadt Braunschweig heute per Allgemeinverfügung bestimmt (komplette Fassung mit Begründung unter www.braunschweig.de/oeffentliche-bekanntmachungen).
Aufgrund der Wettersituation, die durch langanhaltende Trockenheit und Hitze gekennzeichnet ist, sind sehr niedrige Abflüsse in den Oberflächengewässern, wie Oker, Schunter, Wabe und Mittelriede zu beobachten. Die Pegelstände an Schunter, Wabe und Mittelriede haben historische Tiefststände erreicht. Teile der genannten Fließgewässer fallen streckenweise komplett trocken.
Die Grundwasserstände sind ebenfalls auf sehr niedrigem Niveau. Das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, da keine größeren Regenmengen in Sicht sind und die Grundwasserspiegel erst mit zeitlicher Verzögerung auf gefallene Niederschläge reagieren.
Öffentliche Grünanlagen werden von der Stadtverwaltung ohnehin nicht gewässert. Mit der Verfügung wird die Beregnung der genannten Flächen mit Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern zu den Zeiten der größten Tageshitze untersagt, weil das ausgebrachte Wasser zu großen Teilen verdunstet. Außerhalb dieser Zeit von 12 bis 18 Uhr ist sie weiterhin gestattet.
Die Bewässerung z. B. von Beeten und Bäumen mit Schlauch oder Brause ist von diesem Verbot nicht umfasst. Nicht von der Verfügung betroffen ist auch die Bewässerung mit kostenpflichtigem Trinkwasser.