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Berufungsverfahren Eisenstein ./. UFA Serial Drama GmbH

Landesarbeitsgericht Köln: Berufungsverfahren Eisenstein ./. UFA Serial Drama GmbH

Am 11.01.2023 fand die Berufungsverhandlung in dem Verfahren des langjährigen „Alles was zählt“-Darstellers, der im Jahre 2021 aus der RTL-Serie ausgeschieden war, vor dem Landesarbeitsgericht Köln statt (3 Sa 332/22).

 

Der Kläger beanspruchte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis durch die letzte Befristung seines Arbeitsvertrages nicht zum 31.12.2021 geendet habe. Er ist der Auffassung, dass sein Bestandsschutzinteresse die von der Beklagten in Anspruch genommene Kunstfreiheit überwiege. Er sei zudem zu Unrecht abgemahnt worden und habe Anspruch auf ein Schmerzensgeld.

 

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Klage mit Urteil vom 08.04.2022 abgewiesen (19 Ca 6550/21).

 

Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Klägers wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.

 

In der mündlichen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Köln hatten die Parteien Gelegenheit, zum Sachverhalt und ihren Rechtsansichten – insbesondere zur streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Stellung zu nehmen und Vergleichsgespräche zu führen. Eine einvernehmliche Regelung zur Beilegung des Rechtsstreits konnte nicht erzielt werden.

 

Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter dem Aktenzeichen 3 Sa 332/22 abgerufen werden.

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