Brandenburg

Bildungsministerium stellt Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Brandenburg vor

Damit der Unterricht in Brandenburg weiterhin auf hohem Niveau gesichert bleibt, stellt das Bildungsministerium Maßnahmen vor, die ab dem Schuljahr 2023/2024 greifen sollen.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Brandenburg ist ein attraktiver Standort für Lehrkräfte. Wir haben schon in der Vergangenheit viel getan, um Lehrerinnen und Lehrern gute Rahmenbedingungen bieten zu können. Und durch die Möglichkeit des Seiteneinstiegs konnten wir viele Stellen besetzen. Jetzt wollen wir noch weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Die Gewinnung von ausreichend Fachkräften ist eine große Herausforderung. Die Landesregierung tut alles, um ausreichend Lehrkräfte einstellen zu können.“

Geplante Maßnahmen:

Verbeamtung von Seiteneinsteigern

Ein Schritt zur Erhöhung der Attraktivität und Wertschätzung der Lehrtätigkeit ist die Möglichkeit der Verbeamtung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit einem Bachelorabschluss nach einer weiteren Qualifizierung zur Bildungsamtfrau /-mann mit einer Besoldung nach A11 (bei Abdeckung eines Faches) und zur Bildungsamtsrätin /-rat mit einer Besoldung nach A12 (bei Abdeckung von zwei Fächern). Voraussetzung für eine Verbeamtung ist eine zusätzliche 18-monatige Zertifikatsqualifizierung mit Prüfungen (Befähigungserwerb) parallel zur Tätigkeit in der Schule. Die Änderung des Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetzes (BbgLeBiG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Entlastung von Lehrkräften

Dazu plant das MBJS Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten sowie von der besonderen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Um das zu realisieren, sollen insgesamt bis zu 200 Planstellen für Lehrkräfte für Schulassistenzen und Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden. Dies erfolgt durch die Ausnutzung der Spielräume der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation bei der Klassenbildung und der Richtwerte für die Ausstattung. Lehrkräfte sollen so gezielter im Unterricht eingesetzt werden.

Tarifgespräche mit den Partnern

Weiterhin sollen Tarifgespräche mit Lehrergewerkschaften geführt werden, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Verzögerung des Einstieges in den Ruhestand von Lehrkräften (ab 63 Jahren) ggf. für stundenweise Tätigkeit
  • Anreize für Tätigkeit über die Altersgrenze hinaus
  • Reduzierung der Teilzeitarbeit
  • Nutzung langfristiger Arbeitszeitkonten
  • Weiterentwicklung der Leitlinien zur Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Hochschulabschluss

Ausweitung von Selbstlernzeiten und Hybridunterricht für Ältere

Die Ausweitung von Selbstlernzeiten und Hybridunterricht insbesondere für ältere Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit den anderen Bundesländern wird ebenfalls geprüft. Die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen muss gewahrt bleiben.

A13 wird höherer Dienst

Ab dem 1. August 2024 sollen alle in der Brandenburgischen Besoldungsordnung (BbgBesO) in den Besoldungsgruppen A13 und A13kw (künftig wegfallend) ausgewiesenen Lehrämter des gehobenen Dienstes (Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufe I, Lehramt für Förderpädagogik) der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugeordnet werden.

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