Ratgeber

#Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand https://www.migracion.gob.bo/pagina/documentos/formularios/FormularioSaludCOVID.pdf abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren http://sistemas.migracion.gob.bo/sigemig/. Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Wasserweg in ein Drittland ist möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen geschlossenen Räumen (z. B. Stadien) sowie an gut besuchten öffentlichen Plätzen und Märkten wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohle .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend der aktuellen Lage.
• Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.
Kriminalität
Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz und Santa Cruz, in den Regionen Chapare und Los Yungas sowie bei Reisen in abgelegene Gebiete
In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.
Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.
Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.
Falsche Polizisten, die mit anderen Personen zusammenarbeiten, die vortäuschen z.B. südamerikanische Touristen zu sein, geben vor Ausweise zu kontrollieren oder Touristen angeblich zu Polizeistationen bringen zu wollen, um diese auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.
Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch Fahrzeuge werden aufgebrochen und gestohlen.
Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.O.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer wurden bekannt.
Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.
Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
• Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
• Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie sich von Polizisten immer ihre Dienstausweise zeigen.
• Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants  vor.
• Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an und lassen diese auch nicht unbeaufsichtigt.
• Halten Sie sich von allen Drogen fern.
• Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.
Auch der große Salzsee von Uyuni birgt in der Regenzeit erhebliche Gefahren.
Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.
Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.
• Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.
Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.
In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es – auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.
Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.
Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.
Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.
Fußgängern gegenüber agieren Autofahrer häufig rücksichtslos.
Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks
Wanderungen und Gebirgstouren sind in den Regionen um La Paz wie in Muela del Diablo, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca Trail möglich.
Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien – wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung – teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.
LGBTIQ
Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Seit 2020 sind eingetragene Lebenspartnerschaften grundsätzlich möglich, Eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz, die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen, die in bolivianischen Gefängnissen verbüßt werden müssen.
• Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Alkoholgenuss ist in der Öffentlichkeit verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der US-Dollar vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Bankkarten kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in Euro oder US-Dollar kann in Wechselstuben größerer Städten meist problemlos gewechselt werden.
Einreise und Zoll
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren http://sistemas.migracion.gob.bo/sigemig. Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen, sowie deren Angehörige sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Bei Nichtbeachtung dieser Registrierung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird.
• Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Es besteht auch für Kurzaufenthalte eine Registrierungspflicht http://sistemas.migracion.gob.bo/sigemig, siehe Einreise und Zoll.
Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.
Deutschen Touristen wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage erteilt, die zweimal – für jeweils 30 Tage – bei der Migrationsbehörde kostenlos verlängert werden kann.
Wenn Sie sich länger als 30 Tage in Bolivien aufhalten möchten und kein Gültigkeitsdatum bei Einreise in den Pass gestempelt bekommen haben, wenden Sie sich zwecks Festschreibung der Gültigkeit bzw. Verlängerung des Aufenthalts an die Migrationsbehörde Dirección General de Migración https://www.migracion.gob.bo, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Im Falle der Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden.
Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden.
• Bestehen Sie auf den Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Minderjährige
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils notwendig. Diese Vollmacht muss ins Spanische übersetzt und von einer bolivianischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung legalisiert sein.
Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen allein reisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia https://www.bcb.gob.bo/.
Sehen Sie davon ab, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.
Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.
Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR Formular http://www.aduana.gob.bo/aduana7/content/viajero vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 Meter und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem 10. Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Bolivien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung http://www.who.int/health-topics/zika-virus-disease#tab=tab_1, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/85336150853dfcdb7a6818b3137c4da2/malariamerkblatt-data.pdf.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax >99%).
Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).
Ein geringes Risiko über 2.500 Metern im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 Metern. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen unter 2.500 Metern. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
• Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
• Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
Mammarenaviren (Machupo-Virus/Chapare-Virus)
Diese Viren lösen eine schwere infektiöse Fiebererkrankung aus, die mit Blutungen einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Übertragung erfolgt über Nagetier-Ausscheidungen (v.a. Urin von bestimmten Mäusearten) und nur in seltenen Fällen von Mensch zu Mensch. Die den Virus übertragenden Nagetiere, die durch Abholzung ihres Lebensraums beraubt sind, weichen auf der Suche nach Nahrungsmitteln zunehmend auf Wohngebiete aus.  In der Reisemedizin haben Mammarenaviren eine eher untergeordnete Bedeutung.
• Halten Sie hygienische Maßnahmen strikt ein, z.B. Früchte vor dem Verzehr gut abzuwaschen, bevor sie geschält werden.
• Waschen Sie sich gründlich die Hände, um dem Infektionsrisiko vorzubeugen.
Leishmaniasis
In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei bis zu 50% der Infizierten eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen kommen.
• Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Höhenkrankheit (Soroche)
In Lagen über 2.500 Meter mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig.
Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung – besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmaßnahmen und angemessener Kopfbedeckung Rechnung zu tragen ist.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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