Brandenburg

Brandenburg-Paket: Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ startet

Richtlinie im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht – Anträge können ab sofort gestellt werden – 32,5 Millionen Euro für 2023

Die Förderrichtlinie für das „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ ist heute in Kraft getreten. Damit unterstützt das Land Brandenburg Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen in diesem Jahr dafür 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen Verpflichtungen für das Jahr 2024 in Höhe von 30 Millionen Euro eingegangen werden.

Krankenhäuser und Schulen für Gesundheitsberufe, Dienste und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen, sowie staatlich anerkannte Pflegeschulen und Angebote der Eingliederungshilfe können ab sofort Anträge stellen. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (Link: https://lasv.brandenburg.de/green-care-and-hospital). Für Reha-Kliniken soll es noch eine gesonderte Richtlinie geben.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind sensible Bereiche, die auch in Krisenzeiten sicher funktionieren müssen. Die Energiekrise hat zu erheblichen Preissteigerung geführt, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich enorm unter Druck gesetzt haben. Um einen Rückgang dieser erheblichen Kostensteigerungen zu erreichen, ist es wichtig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende oder energieeffiziente Investitionen vorzunehmen. Die Einrichtungen befinden sich jedoch insgesamt in einer angespannten finanziellen Situation, die zusätzliche Investitionsmaßnahmen oft nicht zulassen. Es ist allerdings mit Blick auf künftige Krisen- und Katastrophenfälle notwendig, dass energieeffiziente Investitionsmaßnahmen jetzt angestoßen werden. Wir müssen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnell überwinden.“

Die Soforthilfe kann insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt werden:

  • Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
  • Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.

Die Richtlinie für das „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ ist im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 21 vom 31. Mai 2023) veröffentlicht.

Hintergrund

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet Mittel für Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leistet. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburger Landtages diese Maßnahme jeweils bewilligen.

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