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Brandenburger LKA-Beamtinnen sollen Zeugenaussagen gefälscht haben

Brandenburg (ots)

 

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen zwei Beamtinnen des Brandenburger Landeskriminalamts (LKA) wegen des Verdachts der Fälschung einer Zeugenaussage. Den Beamtinnen wird Urkundenfälschung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft der Redaktion rbb24 Recherche bestätigte.

Eine der Beamtinnen ist mit Ermittlungen rund um das Ernst-von-Bergmann-Klinikum befasst. Die zweite Beamtin bestätigte die mutmaßliche Vernehmung mit ihrer Unterschrift. Bei den Ermittlungen ging es um Abrechnungsbetrug. Ärzte und Apotheker wurden verdächtigt, teure Medikamente – wie Remicade für Rheumakranke – bei einer Krankenkasse doppelt abgerechnet zu haben. Seit 2017 ermittelt die Krankenkasse mit hohem Aufwand. 130 Polizisten durchsuchten fast 30 Wohnungen, Labore und Apotheken in Berlin, Hamburg, Rostock und Hennef in Nordrhein-Westfalen. Für die Auswertungen von beschlagnahmten Computern seien extra IT-Spezialisten engagiert worden. Von einst insgesamt 25 Beschuldigten sind heute nur noch drei Apotheker und ein ehemaliger Geschäftsführer weiter tatverdächtig. Die Ermittlungen gegen 21 Personen, darunter alle Ärzte, wurden eingestellt.

Durch die möglicherweise gefälschte Zeugenaussage wurde ein damaliger Geschäftsführer des Klinikums schwer belastet. Sein Anwalt Stefan Klauser stieß auf die mutmaßliche Vernehmung als er Akteneinsicht nahm. Im Interview mit rbb24 Recherche erklärt er: „Diese Vernehmung wurde aus meiner Sicht fingiert, um meinen Mandanten zum Beschuldigten zu machen.“ Er komme zu diesem Schluss, weil sich die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seit zwei Jahren vor allem auf diese „Aussage“ stützen würden.

Die angebliche Zeugin bestreitet die Vernehmung gegenüber dem rbb. Ihre Aussage wird auch von ihrer Mutter bestätigt, die die schwerkranke Frau rund um die Uhr betreut. Die Staatsanwaltschaft hatte ein erstes Ermittlungsverfahren dazu eingestellt. Die Anwältin der mutmaßlichen Zeugin und der Anwalt des Beschuldigten legten Beschwerde ein. Rechtsanwältin Petra Klein begründete die Beschwerde im Interview mit dem rbb: „Ich habe Beschwerde eingelegt, weil nicht einmal Mindeststandards eingehalten worden sind. Meine Mandantin ist nicht vernommen worden. Es sind keine Untersuchungen an dem Schriftstück durchgeführt worden. Weitere Ermittlungen, die sich aufgedrängt hätten, sind auch nicht geführt worden.“ Aufgrund der Beschwerde wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Zu Einzelheiten wollte sich die Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern.

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