Politik

Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen

Härtefallhilfen für KMU startklar
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise
besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und
Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. In sieben
Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie in den nächsten Wochen
an den Start.
Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen
bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben,
zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht
leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern
festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.
Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung
abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem
Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt.
Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der
Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen
aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen
erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Es ist durch konsequentes politisches
Handeln gelungen die Lage auf den Energiemärkten wieder zu stabilisieren. Auch die Preise sind
zuletzt wieder gesunken. Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den
Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen.
Daher ist es richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt
steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind.“
Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister und Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz:
„Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen. Hier war
der Druck der Länder entscheidend. Es ist zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter
normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. In Zukunft müssen
ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen.“

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