Bundeskabinett beschließt vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs
im Rheinischen Revier beschlossen. Dadurch wird der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier um
rund acht Jahre auf das Jahr 2030 beschleunigt. Außerdem wird die Laufzeit von zwei
Braunkohlekraftwerken, die zum Jahresende stillgelegt werden müssten, bis Ende März 2024
verlängert.
Bundesminister Habeck: „Der heutige Kabinettsbeschluss stellt die Weichen für einen um acht Jahre
vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier. Dies ist ein wesentlicher Beitrag für den
Klimaschutz. Wir müssen jetzt mehr denn je den Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft
konsequent weiter gehen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf wird deutlich, dass
Klimaschutz und Energiesicherheit eng verknüpft werden können, ohne dass die langfristigen Ziele
aufgegeben werden.“
Der heute beschlossene Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Beendigung der
Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsg esetz – KVBG) vor. Darin wurde im Jahr 2020 der Pfad
zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle
definiert. Für die Braunkohleanlagen sind im KVBG jeweils endgültige Stilllegungsdaten normiert. Im
heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs ist
konkret vorgesehen, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und
Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Die Laufzeit
der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31.
März 2024 verlängert. Die Bundesregierung soll ferner verschiedene temporäre Reserve- oder
Laufzeitverlängerungsoptionen erhalten, um die Versorgungssicherheit weiter zu stärken.
Dem heutigen Kabinettbeschluss vorausgegangen war eine politische Verständigung zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG am 4. Oktober 2022 zum
vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier.
Ergänzt werden die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen durch Änderungen des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung. Ein solcher wurde im Jahr 2021
mit allen Betreibern von Braunkohleanlagen geschlossen. Nunmehr müssen Änderungen im
Vertragsverhältnis zu RWE erfolgen. Auch hierzu hat das Kabinett heute zugestimmt.
Den Gesetzentwurf für den beschleunigten Kohleausstieg im Rheinischen Revier finden Sie .
Zugleich hat das Bundeskabinett heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) beschlossen, mit dem der Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützt
wird. Insgesamt stehen für die Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken bis
zu 40 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.
Die Umsetzung ist seit dem letzten Bericht weiter vorangeschritten:
Im Rahmen der sog. 1. Säule des InvKG (Finanzhilfen des Bundes an die Länder) wurden bis zum
31.08.2022 insgesamt 293 Projekte mit einem geplanten Volumen von 5,46 Mrd. Euro vorgelegt und
durch den Bund bestätigt. Dies sind 28 zusätzliche Projekte im Vergleich zum Vorjahresbericht.
Im Rahmen der sog. 2. Säule 2022 (Bundeseigene Maßnahmen) wurden bereits 105 Maßnahmen in
Zuständigkeit des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 19,4 Mrd. Euro durch das
Bund-Länder-Koordinierungs-Gre mium beschlossen. Dies sind 28 zusätzliche Maßnahmen im Vergleich zum
Vorjahresbericht.
Durch die Ansiedlung von Behörden und Bundeseinrichtungen wurden 3.127 neue Stellen geschaffen.
Dies sind 987 Stellen mehr im Vergleich zum Vorjahresbericht.
Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des InvKG 144 Mio. Euro verausgabt.