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Bundespolizei erlässt Waffenverbotszone für die Hauptbahnhöfe Köln, Bonn und Siegen sowie für den Bahnhof Siegburg/Bonn

#Köln/#Bonn/#Siegen/#Siegburg (ots)

 

Ob Eisenstange, Teleskopschlagstock, Seitenschneider, Schreckschusswaffe, Messer oder Machete – die Liste der gefährlichen Gegenstände und Waffen, welche durch die Bundespolizei aufgefunden werden, ist lang und facettenreich. Doch eines haben die Gegenstände gemeinsam: In den falschen Händen sind sie lebensgefährlich!

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlässt zur Sensibilisierung und zur Verdeutlichung der Gefahren, welche von Waffen und waffenähnlichen Dingen ausgehen, an zwei Wochenenden im Januar eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen: Eine sogenannte Waffenverbotszone.

Mit den Zielen:

   - Die Sicherheit Aller gewährleisten!
   - Eine deeskalierende und waffenlose Konfliktlösung vorantreiben!

Für die Wochenenden vom 06. Januar bis zum 08. Januar 2023 sowie vom 13. Januar bis zum 15. Januar 2023 jeweils im Zeitfenster von 18:00- 02:00 Uhr ist angeordnet, dass in den Hauptbahnhöfen Köln, Bonn und Siegen, sowie am Bahnhof Siegburg/Bonn kein gefährlicher Gegenstand griffbereit mitgeführt werden darf. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden das Verbot überwachen und daher verstärkt kontrollieren und Bahnreisende ansprechen. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, ein Zwangsgeld oder die Anregung eines Hausverbots sowie eines Beförderungsausschlusses durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Schließlich möchte doch Jeder unversehrt nach Hause zurückkehren!

Neben den Waffen aus den Anlagen des Waffengesetzes zielt die Allgemeinverfügung grundsätzlich auf alle Gegenstände ab, welche dafür geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen. Das kann eben auch ein Schraubenzieher, ein Baseballschläger oder das Küchenmesser sein. Von Juni bis November 2022 ermittelte die Bundespolizei in Köln in ihrem Zuständigkeitsbereich, der sich auch über Bonn und Siegen erstreckt, in rund 180 Fällen mit Bezug zu gefährlichen Gegenständen. Entweder wurden die Taten mit einer Waffe oder anderen gefährlichen Werkzeugen begangen oder diese zumindest mitgeführt aber nicht eingesetzt. Auch die Einnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln zeigte in der Vergangenheit häufiger enthemmende Wirkung und eine höhere Gewaltbereitschaft.

Doch natürlich gibt es auch einige Ausnahmen, beispielsweise für Berufsgruppen. Alle Details hierzu können in der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung, auf der Internetseite der Bundespolizei (www.bundespolizei.de – Startseite – Alle Meldungen) sowie auf den Dienststellen der Bundespolizei in Sankt Augustin, Köln, Bonn, Siegburg und Siegen nachgelesen werden.

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