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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

#Berlin (ots)

 

Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin in der Vergangenheit Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt hat, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für das letzte Juliwochenende erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt am 28. und 29. Juli 2023 jeweils in der Zeit von 16 bis 5 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 30. Juli 2023 um 5 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Einsatzkräfte geschützt werden. Wiederholt kommt es zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.

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