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Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

#Frankfurt (Oder) (ots)

 

Am 09.03.2023 prüften 88 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden 162 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 343 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurde schwerpunktmäßig in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Spielhallen, in der Landwirtschaft und in Fahrschulen. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nicht festgestellt. In sieben Fällen wurde illegale Beschäftigung festgestellt, in einem Fall besteht der Verdacht der Schwarzarbeit. In weiteren drei Sachverhalten sind Anmeldeverstöße und Aufzeichnungsverstöße festgestellt worden. 62 Sachverhalte müssen weiter aufgeklärt werden.

In Guben fielen den Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fünf afghanische Flüchtlinge auf. Diese gaben an, kurz vorher illegal nach Deutschland eingereist zu sein. Den Sachverhalt übernahm die Bundespolizei.

„Eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erfordert effektive Kontrollen. Meine Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tragen durch ihre umfangreiche Präventions-, Prüf- und Ermittlungstätigkeit dazu bei, dass der gesetzliche Mindestlohn wirkt.“ so Mareike Lauterbach, Leiterin des Hauptzollamts Frankfurt (Oder).

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) 52 Verfahren wegen Mindestlohn-Verstößen gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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