Reisen

Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Nächtliche Ausgangssperren
Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in folgenden Regionen und Provinzen, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage:
–    die gesamte Region Nord;
–    die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est;
–    die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
–    die Region Est (hier: Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 4.00 Uhr).
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.
Bei Einreise – und bei Visabeantragung bei der burkinischen Botschaft in Berlin – ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
Beschränkungen im Land
In vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Landesteile wird gewarnt
–          im Norden alle Provinzen der Regionen Sahel, Nord und Centre-Nord,
–          im Osten alle Provinzen der Regionen Est und Centre-Est,
–          im Zentrum die Provinz Ganzourgou der Region Plateau-Central,
–          im Süden alle Provinzen der Region Centre-Sud und die Provinzen Sissili, Ziro und Sanguié der Region Centre-Ouest,
–          im Westen alle Provinzen der Region Boucle du Mouhoun, Cascades, Sud-Ouest und Hauts-Bassins außer der Regionalhauptstadt Bobo-Dioulasso.
Von
–          der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso
wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In großen Teilen des Landes, insbesondere im Norden und Osten, aber auch den westlichen und südlichen Grenzgebieten zu den Nachbarstaaten, besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben dort seit 2018 stetig erheblich zugenommen und zu einer starken Zunahme von Binnenflüchtlingen geführt.
Es besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. Davon sind auch touristische Ziele betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana und die Wasserfälle von Banfora im Südosten oder die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit – Teilreisewarnung).
Neben der Bevölkerung sind auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen, wie 2018 und 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso. Zuletzt wurden im April 2021 in der Nähe von Pama im Südosten drei europäische Staatsangehörige bei einem Entführungsversuch getötet.
In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Von westlichen Ausländern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou waren 2016 Ziel von Anschlägen mit zahlreichen Opfern. 2018 wurden die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von Terroristen angegriffen.
• Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou besonders vorsichtig.
• Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im September 2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso hat sich weitgehend stabilisiert. Sie bleibt jedoch angespannt und kann sich auch kurzfristig wieder verschlechtern. Proteste und Demonstrationen können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das mobile Internet kann im Zuge von Demonstrationen abgeschaltet werden.
• Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
• Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt.
Seit 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
• Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
• Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
• Region Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
• Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
• Region Nord: Provinz Loroum,
• Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
• Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Aktuell bestehen nächtliche Ausgangssperren von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in folgenden Regionen und Provinzen, siehe Aktuelles:
–    die gesamte Region Nord;
–    die Provinz Koulpelogo in der Region Centre-Est;
–    die Provinzen Bam und Sanmatenga in der Region Centre-Nord;
–    die Region Est (hier: Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 4.00 Uhr).
Die Regierung hat große Teile der Nationalparks im Südosten des Landes zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt.
• Parc National du „W“,
• Réserve Totale de Faune de Singou,
• Réserve Partielle de Faune de Pama,
• Réserve Totale de Faune de Madjoari,
• Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
• Réserve Totale de Faune d´Arly,
• Réserve Partielle de Faune d´Arly
Militärisches Sperrgebiet sind auch Teile der Region Sahel, für die auch die Teilreisewarnung gilt (s. Sicherheit – Teilreisewarnung):
• Provinz Soum (das Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird).
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in den letzten Jahren angestiegen, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Es häufen sich Überfälle an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“. In den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“ nehmen räuberische Übergriffe zu.
Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen von Personen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.
Bei auch zunächst harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
• Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
• Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
• Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
• Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
• Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Süden herrscht wechselfeuchtes subtropisches Klima, im Norden Trockensavanne.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kann es zu andauerndem Starkregen kommen, der zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbeeinträchtigungen mit unpassierbaren Straßen und Brücken und Straßenschäden führen kann.
• Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) und Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der in der Parität an den EUR gekoppelte Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert, weshalb sich die Mitnahme von Bargeld in USD oder EUR empfiehlt.
Einreise und Zoll
Siehe auch Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbinliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum soll seit Februar 2023 vor Reiseantritt online http://www.visaburkina.bf beantragt werden. Eine Visumbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso http://www.embassy-bf.org/ bleibt jedoch weiterhin möglich, wenn Antragsteller bei der Einreichung der Unterlagen persönlich vorsprechen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischen Materials ist verboten.
Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden, da sie als gefährliche Gegenstände eingestuft sind.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 ist für alle Reisenden über neun Monaten vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert.
• Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://diplo.de/-/2533132. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate als auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließender Abnahme in der Trockenzeit.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Mpox (Affenpocken)
In Teilen Westafrikas, so auch in Burkina Faso, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.
Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird über sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch über Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.
Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
• Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
• Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Burkina Faso bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Aviäre Influenza https://www.auswaertiges-amt.de/blob/254348/7a71975bb8eb85b7c95551b7e9024859/vogelgrippe-data.pdf.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
• Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.
Die Apotheken in Ouagadougou haben ein Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Die Lagerung und der Transport sind vielfach unzureichend. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Kommentar verfassen