BrandenburgLandkreis Dahme-Spreewald

Dahme-Spreewald: Aktuelle Situation zur Aufnahme von Geflüchteten in den Kommunen im LDS

Erste Bewohner in Mittenwalde erwartet und weitere Unterkunft in Pätz für Inbetriebnahme in Vorbereitung

Der Landkreis Dahme-Spreewald informiert regelmäßig über die aktuelle Situation zur vorübergehenden Aufnahme und Unterbringungen von Geflüchteten. Diese Pflichtaufgabe ist dem Landkreis zur Erfüllung nach Weisung vorgegeben.

Nach dem vom Land vorgegebenen und vorbehaltlich einer seitens des Landes angekündigten Überprüfung weiterhin maßgeblichen Aufnahmesoll sollen im Jahr 2023 insgesamt 1.985 geflüchtete Menschen und Asylbewerber im LDS vorübergehend untergebracht werden. In den letzten Monaten lagen die tatsächlichen Zuweisungszahlen unter dem rechnerischen Aufnahmesoll. Damit ist etwas Zeit gewonnen, die der Landkreis nutzt, um bestehende Unterkünfte zu sichern und insgesamt vier neue Unterkünfte einzurichten und schrittweise zu belegen.

Standort Kolberg

Platzkapazität: 64 Plätze

Inbetriebnahme: am 15. Februar 2023

Aktuelle Belegung (30.4.2023): 23 Personen

Standort Hostel Mittenwalde

Inbetriebnahme: Mai 2023

Platzkapazität: max. 156 Personen

Im Hostel in Mittenwalde werden in dieser Woche (voraussichtlich zum 7. Juni) die ersten acht Personen (Frauen, zum Teil mit Kind) erwartet.

Standort Pätz (Gemeinde Bestensee)

Inbetriebnahme: geplant für Ende Juli

Platzkapazität: max. 154 Personen

Die Gemeinde Bestensee wurde vom Landkreis über die bauliche Instandsetzung und voraussichtliche Inbetriebnahme für Ende Juli 2023 informiert.

Standort Lübben (Modulbauweise)

Inbetriebnahme: voraussichtlich Ende IV. Quartal 2023

Platzkapazität: es sollen bis zu 95 Plätze geschaffen werden

Für das private Angebot in Lübben zur Unterbringung ist der Bauantrag für eine Gemeinschaftsunterkunft in Modulbauweise gestellt worden. Dieser wird nun im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Zum Hintergrund:

Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden sind auf der Grundlage des Landesaufnahmegesetzes zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet. Dieser Aufgabe müssen sich der Landkreis und die Kommunen stellen. Wir haben viel erreicht. Im Gesamtblick auf mittlerweile 19 im Wesentlichen gut laufende Einrichtungen wurde unter starkem zeitlichen Druck Herausragendes geleistet. Dank gilt den MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung ebenso wie den MitarbeiterInnen der freien Träger und der gebundenen Dienstleister wie z.B. im Bereich Wachschutz.

In Anbetracht des durch das Land Brandenburg festgelegten Aufnahmesolls sind der Landkreis und die Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Ein räumlich zusammenhängender Wohnungsverbund gewährleistet die notwendige soziale Betreuung vor Ort.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die Städte und Gemeinden, die gemäß Landesaufnahmegesetz in Verantwortung sind, gebeten, geeignete Unterkünfte zu benennen. Es ist jetzt wichtig, dass sich alle Kommunen an einer gerechten Verteilung im Landkreis beteiligen.

Die Verwaltungsspitzen der Kommunen sind als erste und direkte Ansprechpartner durch den Landkreis zur Standortauswahl einbezogen.

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