Dahme-Spreewald: Übernachtungen in Schulen, Sporthallen oder Kindergärten
Dahme-Spreewalds Bauordnungsamt informiert zur Brandsicherheit
Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen werden im Rahmen von Projekten gerne für Übernachtungen genutzt. Diese Gebäude sind grundsätzlich nicht für eine Übernachtung vorgesehen und genehmigt sowie aus brandschutztechnischer Sicht nicht für eine Übernachtung konzipiert. „Schlafen Personen in den Gebäuden, erhöht sich das Risiko im Brandfall beträchtlich“, informiert Bauordnungsdezernentin Heike Zettwitz. „Die Feuerwehr geht in der Regel bei regulärer Nutzung nicht davon aus, dass sich am Wochenende oder zur Nachtzeit Personen darin aufhalten“, so Zettwitz weiter.
Faktoren wie spätere Branderkennung, höhere Brandlasten, höhere Personenzahlen und ortsunkundige Personen müssen daher für die Planung einer solchen Veranstaltung berücksichtigt werden. Es sind geeignete organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit der Personen im Gebäude zu gewährleisten.
Zur Brandverhütung sind daher in den Räumen wie das Rauchen und der Umgang mit offenen Flammen (Kerzen, Kocher, Tischfeuerwerk etc.), der Betrieb von mitgebrachten Elektrogeräten (Kaffeemaschinen) bzw. der Genuss von Alkohol und Drogen verboten.
Die Übernachtenden sind über die bestehende Brandschutzordnung, insbesondere hinsichtlich Brandverhütung und Rettungswege, in geeigneter Form zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. An dieser Stelle stehen gern die örtlichen Feuerwehren beratend zur Seite.
Spätestens drei Wochen vor der Übernachtung sind folgende Einrichtungen über den Zeitraum und die zu erwartende Personenzahl in Kenntnis zu setzen:
- Leitstelle Lausitz (lagedienst@feuerwehr.cottbus.de)
- örtliche Feuerwehr
- zuständige Brandschutzdienststelle
- Stadt Königs Wusterhausen: verwaltung@feuerwache-kw.de
- Landkreis Dahme-Spreewald: brandschutzdienststelle@dahme-spreewald.deDas Bauordnungsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald stellt hierfür ein Formular zur Verfügung.