BrandenburgLandkreis Spree – Neiße

Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Cottbus und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gesucht

Aufruf zur Gewinnung von Bewerberinnen/Bewerbern für die Wahl als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg für die Amtszeit 2023 bis 2028

 

Die Amtsperioden der ehrenamtlichen Richterinnen/ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Cottbus und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin laufen im Sommer 2023 aus. Für die im Jahr 2023 erforderlichen Neuwahlen für die Amtsperiode bis zum Jahr 2028 sucht der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit widmen möchten.

Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa aufgefordert, in Vorbereitung dieser Wahlen eine durch den Kreistag aufgestellte Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus und eine Liste mit Kandidatinnen/Kandidaten für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorzulegen. Die abschließende Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit. Die Bewerberin/der Bewerber benötigt keine Fachkenntnisse, sondern soll als Nichtjurist ihre/seine vielfältigen Lebens- und Berufserfahrungen, Kenntnisse und Überlegungen in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einbringen. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.

Gesucht werden interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, die sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter für das

  • Verwaltungsgericht Cottbus
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
engagieren und zur Verfügung stellen möchten.

Die Bewerberin/der Bewerber:

  • muss Deutsche/r sein,
  • das 25. Lebensjahr vollendet und
  • den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u. a. das gesamte Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.

Vom Amt der ehrenamtlichen Richterin/des ehrenamtlichen Richters sind gemäß § 21 VwGO ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
Nicht berufen werden können gemäß § 22 VwGO:
  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
An diesem Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger richten ihre
schriftliche Bewerbung bis zum 30. Januar 2023
an den

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Büro Kreistag
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das anliegende Bewerbungsformular.

Bei Fragen können Sie sich gerne per Telefon (03562 986-10008) oder per E-Mail (kreistag@lkspn.de) an die Geschäftsstelle des Kreistages wenden.

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