Potsdam

Einbürgerungsurkunden feierlich übergeben

Die amtlichen Einbürgerungsurkunden hat Oberbürgermeister Mike Schubert am Mittwoch in einer Feierstunde an 28 ausländische Mitbürger übergeben. „Ich freue mich, Ihnen heute die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen zu dürfen. Ich möchte Sie ermutigen, sich als Staatsbürgerin und Staatsbürger in unserem Land und in unserer Stadt zu Wort zu melden und unser Gemeinwesen mitzugestalten. Dazu zählt vor allem die Teilnahme an politischen Wahlen, so dass ich an Sie appelliere, Ihr Wahlrecht zu nutzen und damit aktiv mitzuwirken“, sagte Schubert. In diesem Jahr sind in Potsdam 180 Personen eingebürgert worden, im Vorjahr waren es 155. Die neuen deutschen Staatsbürger stammen unter anderem aus Syrien (41), Ukraine (23) sowie Iran, Polen, Vietnam und Rumänien (jeweils 7).

Mit der Übergabe der Urkunden wird den Potsdamerinnen und Potsdamern die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Darin ist geregelt, welche Bedingungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit zu erfüllen sind. Dazu zählt unter anderem, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt und in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet ist. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.

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