Brandenburg

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber: Anlaufstelle für alle Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nimmt Arbeit auf

Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht am Willen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sondern an fehlender Erfahrung oder mangelndem Wissen über Förderleistungen. Um diese Barrieren aufzulösen, stehen Unternehmen und Betrieben im Land Brandenburg ab dem 1. Dezember 2022 zehn „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ zur Seite, die beim zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) angesiedelt sind. Sie gehen proaktiv auf die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu, klären über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf und erfüllen eine Lotsenfunktion bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen.

Die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) schaffen Zugänge zu Behörden, Ämtern und den Trägern der Rehabilitation. Die Beraterinnen und Berater kennen die hiesige Förderlandschaft, können daher schnell und unkompliziert an die zuständigen Leistungsbehörden vermitteln sowie Hilfestellungen bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen geben.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Das Anliegen, Menschen mit Behinderungen in gute und für sie passende Arbeitsverhältnisse zu bringen, ist ein Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Arbeitswelt. Dieses Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben ist einer der Schwerpunkte der Landesregierung. Menschen mit Behinderungen sind hochmotiviert, oftmals sehr gut qualifiziert und stärken den Teamgeist. In Zeiten des Fachkräftemangels setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Einstellung dieser Menschen daher nicht nur ein Zeichen, sondern stärken ihr Unternehmen in vielfacher Hinsicht. Häufig scheitert eine Beschäftigung lediglich an Unwissenheit und Beratungsmangel. Dem wirken wir mit den Einheitlichen Ansprechstellen effektiv entgegen.“

Liane Klocek, Präsidentin Landesamt für Soziales und Versorgung: „Die Unterstützung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist in Brandenburg sehr gut aufgestellt, aber oftmals mit komplexen Förderstrukturen oder einem aufwändigen Antragswesen verbunden. Nicht jedes klein- oder mittelständische Unternehmen verfügt über entsprechend geschultes Personal, um bestmöglich Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Die Einheitlichen Ansprechstellen setzen genau dort an. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft, sondern nutzen eine bislang unterschätzte Möglichkeit, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind die Integrations- und Inklusionsämter aufgefordert, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ab 2022 flächendeckend einzurichten (§ 185a SGB IX). In ihrer trägerunabhängigen Lotsenfunktion erfüllen sie folgende Aufgaben:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • beim Stellen von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Mehr Informationen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber: www.lasv.brandenburg.de/einheitliche-ansprechstellen-fuer-arbeitgeber

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