Energiepreisbremsen greifen zum 1. März
Meyer: Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher – Energiesparen weiter wichtig – Härtefallhilfen für Unternehmen im Land
Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Bezieher von Strom, Gas und Wärme. Diese werden rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar berechnet. Die Preise sind für Strom bei 40 Cent, für Erdgas bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell entlastet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Der gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.
Verbraucher brauchen, um von den Entlastungen zu profitieren, in der Regel nicht aktiv werden. Das übernehmen die Versorger, die ihre Kundinnen und Kunden entsprechend informiert haben. Bei direkten Kunden kommen die Entlastungen über niedrigere Abschläge an. Mieter erhalten die Entlastungen in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. „Auch wenn wir bislang gut über den Winter gekommen sind, ist es wichtig weiter Energie zu sparen. Hier geht es nicht um den mahnenden, erhobenen Zeigefinger, sondern um die gemeinsame Unterstützung, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen“, so Meyer weiter.
Reinhard Meyer machte auch auf die Unterstützung des Landes für Unternehmen aufmerksam. Seit Mitte Februar können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „Hierbei geht es besonders darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten. Vom Land werden Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte Minister Reinhard Meyer abschließend.
Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission für Einzelfälle von besonderer Härte, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden.