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Entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst

Justizministerin Katja Meier legt Maßnahmenpaket vor
Justizministerin Katja Meier legt ein Maßnahmenpaket für ein entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst vor. Enthalten sind acht konkrete Vorschläge für gesetzliche Änderungen. Das Maßnahmenpaket knüpft an die intensiv geführte rechtspolitische Debatte nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 an. Diese kreiste um die Frage, ob es Abgeordneten nach Beendigung ihres Mandats gestattet sein muss, ohne weiteres in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn im Zuge ihrer politischen Arbeit erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind.
Justizministerin Katja Meier: »Extremistinnen und Extremisten haben im öffentlichen Dienst keinen Platz und meine Erfahrung der letzten Monate zeigt mir: Wir brauchen eine grundsätzliche Klärung der Frage, wie der Rechtsstaat mit ehemaligen Abgeordneten umgehen soll, die sich verfassungsfeindlich betätigt haben und dann als Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter eine Rückkehr in sensible Bereiche des öffentlichen Dienstes anstreben. Deswegen habe ich acht konkrete Vorschläge vorgelegt, um eine rechtspolitische, aber auch eine gesamtgesellschaftliche Debatte anzustoßen. Um Regelungslücken zu füllen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen, müssen wir über Anpassungen bereits existierender disziplinarrechtlicher Maßnahmen und weiterer Instrumente auf Bundes- und Länderebene sprechen. Ich möchte damit einen Beitrag dazu leisten, unseren Rechtsstaat in dieser Hinsicht wehrhafter zu machen. Daher sollten wir uns dieser Debatte jetzt stellen und damit ein klares Zeichen setzen: Extremistinnen und Extremisten werden im Staatsdienst nicht geduldet.«
Zu den Maßnahmen gehören:
* Ausweitung der Fristen für die Ahnung von Dienstvergehen im Disziplinarrecht,
* Klarstellung des Verhältnisses zwischen den Eilanträgen im dienstrechtlichen Ruhestandsverfahren gemäß §§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz und den Eilanträgen im Disziplinarverfahren,
* Einführung der Möglichkeit zur vorläufigen Reduzierung der Bezüge im Fall der vorläufigen Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz,
* Verlängerung der Fristen für die Erhebung einer Richteranklage,
* Gesetzliche Klarstellung, dass ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz unabhängig von einer parallel laufenden Richteranklage möglich sind,
* Änderung des Abgeordnetengesetzes dahingehend, dass die Pflicht zur Verfassungstreue für Beamtinnen und Beamte während des Mandats jeden falls im Kern fortbesteht,
* Modifizierung des Rechts der Abgeordneten auf die Rückkehr in den Staatsdienst nach der Beendigung des Mandats dahingehend, dass dieses insoweit seine Grenze findet, als die Nichteignung der betroffenen Person für eine Rückführung in das Dienstverhältnis festzustellen ist,
* Stärkung der Dienstaufsicht des Justizministeriums im Falle von Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht.
Mit dem Maßnahmenkatalog wird ein umfassender Diskussionsvorschlag vorgelegt, der die bestehende Rechtslage ganzheitlich in den Blick nimmt und ausgehend von einer Problembeschreibung konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. »Das Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen, berührt den Rechtsstaat in seinem Selbstverständnis, stellt es doch das sorgfältig austarierte Verhältnis der Exekutive, Legislative und Judikative tendenziell unter Spannung. Mir ist völlig klar, dass es sich insoweit um hochkomplexe, schwierige Fragestellungen handelt – die wir aber meiner Meinung nach mit dem richtigen Augenmaß angehen müssen und sollten, ohne die Freiheit des Mandats und die Unabhängig der Justiz aus den Augen zu verlieren. Anderseits lässt sich das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht aufrechterhalten, wenn die Richterbank nicht vor Extremistinnen und Extremisten geschützt ist«, erklärte Katja Meier.
Drei Vorschläge – Ausweitung der Fristen im Bundesdisziplinargesetz, Möglichkeit der Kürzung von Dienstbezügen und Klarstellung des Verhältnisses der Eilantrage aus dem Disziplinarrecht und aus dem Deutschen Richtergesetz – brachte Sachsen bereits im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10. November 2022 ein. Im einstimmig gefassten Beschluss baten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesregierung, sich ihren Vorschlägen der Änderung der Fristenregelungen im Bundesdisziplinargesetz und der Änderungen des Deutschen Richtergesetzes anzunehmen und der Justizministerkonferenz über das Ergebnis zu berichten. Der Vorschlag der Stärkung der Dienstaufsicht des Justizministeriums wird dem Sächsischen Kabinett unterbreitet werden.
»Wenn wir von Änderungen des Abgeordnetengesetzes oder des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes reden, muss klar sein, dass solche Änderungsvorhaben aus der Mitte des Parlamentes kommen müssen. Meine Vorschläge sind hier als ein Impuls für eine Diskussion zu verstehen. Ich möchte ausgehend von meinen Erfahrungen der letzten Monate die bestehende Problemstellung darlegen und Diskussionen anregen«, unterstrich Katja Meier im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
Der Maßnahmenkatalog ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.lsnq.de/8Punkte

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