Ratgeber

#Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird derzeit gewarnt.
Militäraktionen und Ausnahmezustand in der äthiopischen Region Tigray
Aufgrund des Konflikts zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der gleichnamigen an Eritrea angrenzenden äthiopischen Region, an dem auch Eritrea beteiligt ist, können Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea nicht ausgeschlossen werden.
• Seien Sie vorsichtig und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der eritreischen Regierung. https://shabait.com/
Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind für Touristen geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist zurzeit grundsätzlich nicht gestattet.
Das Angebot an Flügen ist weiterhin eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln, diese werden aber kaum mehr eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird gewarnt.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.
In Äthiopien findet seit Anfang November 2020 ein mit militärischen Mitteln ausgetragener Konflikt statt, an dem neben der äthiopischen Regierung, der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) und anderen Gruppierungen auch eritreische Streitkräfte beteiligt sind. Daher können trotz des im November 2022 in Pretoria vereinbarten Waffenstillstandes Auswirkungen auch auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden. Im November 2020 führten mehrere Raketentreffer in Asmara und anderen Orten zu Schäden.
Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt im Grenzgebiet angespannt.
In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan wurde noch nicht offiziell geöffnet.
• Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist selten.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.
• Vermeiden Sie Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen Straßen.
• Seien Sie bei der Nutzung von Sammeltaxis in Asmara besonders vorsichtig.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen stets aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie
Bei der Schifffahrt östlich von Eritrea insbesondere Richtung Süden entlang der somalischen Küste besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.
• Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vornehmen.
• Beachten Sie die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden.
Natur und Klima
Eritrea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Das Klima an der Küstenebene am Roten Meer ist heiß mit wenigen Niederschlägen, im nördlichen und zentralen Hochland gemäßigt. Das westliche Tiefland ist im Norden wenig fruchtbar, im Süden mit einer Wald- und Graslandschaftsland fruchtbar.
In der Regenzeit von Juni bis September kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara Richtung Massawa) wurde zu rein touristischen Zwecken wiederhergestellt, isst allerdings aufgrund von Wartungsarbeiten zurzeit nicht in Betrieb.
Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig alt und überfüllt. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).
Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.
Abseits von Straßen und insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.
Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.
Bei der Stromversorgung kommt es auch in urbanen Zentren täglich zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen und Abschaltungen. Roaming und mobiles Internet sind nicht möglich. Touristen können SIM-Karten kaufen, aber nur für Telefonie nutzen. Einige Hotels und Internet-Cafés bieten WLAN an, aber in schlechter Qualität; Soziale Medien sind gesperrt.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Reiseerlaubnis
Alle Ausländer unterliegen Reisebeschränkungen. Sie benötigen für Reisen, außerhalb eines Umkreises von 20 Kilometer um Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und -zweck genau zu benennen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen oft nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern oft den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung sehr schwierig ist.
Drogenbesitz und -konsum (jeder Art) kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten, wobei der Begriff des ‘militärischen Objekts’ unklar ist, die Definition ist oft nicht nachvollziehbar. Besondere Zurückhaltung ist daher ratsam.
Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Festnahme führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen möglich. Der Wechselkurs wird täglich festgesetzt und gilt für alle Geldwechselstellen. Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels vom Ausland aus im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden.
• Klären Sie die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel ab.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin http://www.botschaft-eritrea.de oder beim Generalkonsulat des Staates Eritrea in Frankfurt am Main https://konsulat-eritrea.de/ (für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimal gebührenpflichtig (ca. 60 USD) für jeweils einen Monat verlängert werden.
Für Touristenvisa und Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin http://www.botschaft-eritrea.de wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Deutsch-eritreische Doppelstaater
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, um das Land wieder verlassen zu können. Reisende mit deutscher und eritreischer Staatsangehörigkeit werden von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr unterliegen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen eritreischen Auslandsvertretung über die Modalitäten der Ein- und Ausreise..
Minderjährige
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung „unaccompanied minor form“ verfügen, aus der hervorgeht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Einfuhrbestimmungen
Ein- und ausreisende Personen dürfen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, ab dem Gegenwert von 10.000 USD, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Zentralbank festgelegten Kurs erlaubt.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften könnennach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000 (ca. 2.500 EUR) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Die Mitnahme von eritreischen Reisedokumenten (Pässe, ID-Karten etc.) für Dritte ist verboten und kann Strafen nach sich ziehen.
Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa (ERN) unterliegt einer strengen Kontrolle und ist oberhalb der Summe von 1000 Nakfa verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung über diese Grenze mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Nakfa (ERN) werden von den Behörden konfisziert. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren muss eine gültige Tollwutimpfung sowie ein International Health Certificate nachgewiesen werden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition für Reisende ≥ neun Monaten nachzuweisen.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/2118770c95ac9a07dab343e6cb3ebed9/malariamerkblatt-data.pdf
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2.200 m, also besonders in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 90% der Fälle nachgewiesen. Die Hauptstadt Asmara gilt als malariafrei.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s.o.).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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