Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch
Justizminister Christian Heinz appelliert an Länder: „Wir brauchen die IP-Adressendatenspeicherung, um solche abscheulichen Taten zu verhindern“
Wiesbaden. Hessens Justizminister Christian Heinz hat der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) für ihren jüngsten Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gedankt und in diesem Kontext an die Länder appelliert „Es ist sehr erfreulich, dass den hessischen Strafverfolgungsbehörden erneut ein Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gelungen ist. Dennoch hätten es weitaus mehr sein können, wenn die Polizei und Staatsanwaltschaften endlich die Instrumente in die Hand bekämen, die sie im Kampf gegen solche abscheulichen Taten auch benötigen: Die IP-Adressendatenspeicherung“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur IP-Adressendatenspeicherung auf den Weg gebracht, die am kommenden Freitag in der Länderkammer beraten wird. Ich appelliere an die Länder, diese Initiative zu unterstützen und damit gerade im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch ein deutliches Zeichen zu setzen.“
Allein im so genannten NCMEC-Prozess, der durch Hinweise durch die U.S.-amerikanische NGO „NCMEC“ zu Kinderpornographie in die Wege geleitet wurde, mussten eine Vielzahl an Meldungen zu Kinder- und Jugendpornografie bei unbekannten deutschen Internetnutzern mangels Ermittlungsansätzen durch die ZIT eingestellt werden. „Dies waren seit Oktober 2022 bis einschließlich August 2024 insgesamt 38.286 Fälle. Wenn unsere Initiative umgesetzt wird, könnte es gelingen, die Aufklärungsrate der IP-Adressen in dem NCMEC-Prozess auf über 90 Prozent zu steigern“, so der Justizminister.
Hessische Bundesratsinitiative steht am Freitag zur Abstimmung
Hessen hat im April 2024 eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der IP-Adressdatenspeicherung nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)eingebracht, über die am kommenden Freitag in der Länderkammer abgestimmt wird. „Die IP-Adressdatenspeicherung ist für die effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten, insbesondere für den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern und der Kinderpornografie, nicht nur besonders wichtig, sondern aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft, des BKAs und der Hessischen Polizei absolut unverzichtbar“, erklärte der Justizminister und ergänzte: „Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren, nämlich am 20. September 2022, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das Speichern von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung zulässig ist. Wir finden, es muss sich jetzt endlich etwas tun.“