Evaluationsbericht zum Behindertengleichstellungsgesetz veröffentlicht
Brandenburgs Landesregierung macht sich für eine vollständige Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft stark und setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiter um. Das geht aus dem Abschlussbericht zur Evaluation des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes hervor, den das Gleichstellungsministerium dem Sozialausschuss des Landtags vorgelegt hat und der jetzt auf der Internetseite des Sozialministeriums unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/soziales/menschen-mit-behinderungen/ veröffentlicht ist.
Zentrale Empfehlungen des Berichts sind:
- Die Verwendung von leichter Sprache sollte als verpflichtende Vorschrift ins Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen werden.
- Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit sollte eine entsprechende Landesfachstelle als zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.
- Die Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat Brandenburg sollen in ihren Rechten gestärkt werden.
- Um politische Teilhabe in größerem Umfang zu ermöglichen, sollte ein Partizipationsfonds eingerichtet werden. Zudem sollen Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
- Eine Monitoring-Stelle sollte eingerichtet werden, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend zu fördern, zu schützen und zu überwachen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt in Deutschland seit 2009. Zentrale Prinzipien sind neben dem Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligung ihre „volle und wirksame Teilhabe an der und Einbeziehung in die Gesellschaft“. Um die Ziele der Konvention umzusetzen, wurde das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz im Jahr 2013 entsprechend novelliert.
Mit der nun vorliegenden Evaluation wird eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, zugleich ist sie Teil des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 3.0 für mehr Inklusion und Barrierefreiheit, das die Landesregierung im vergangenen Jahr beschlossen hat.
Die Ergebnisse dieser Evaluation bilden eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Hinblick darauf, den Menschenrechtsansatz der UN-Konvention stärker zu akzentuieren und umzusetzen. Damit kann die rechtliche Basis für die Wahrnehmung der Teilhaberechte behinderter Menschen tragfähiger gemacht und gestärkt werden.