Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am 15.09.2019, um 03:23 Uhr wurde auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Herzsprung eine polnische Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Zugfahrzeug (PKW der Marke: VW Crafter) und einem beladenen Anhänger (Starrdeichselanhänger der Marke: Universal) kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass der männliche 47-jährige polnische Fahrzeugführer nur im Besitz der polnischen Führerscheinklasse B war. Um o.g. Fahrzeugkombination fahren zu können, hätte o.g. Person im Besitz der Führerscheinklasse BE sein müssen. Daraufhin wurde o.g. Person die Weiterfahrt in der Fahrzeugkombination untersagt und die entsprechende Anzeige gefertigt.