Fehlende Erlaubnis zur Nutzung eines Anhängers
Während der Streife kontrollierte die Polizei ein Fahrzeuggespann, bestehend aus PKW und Anhänger. Der 35-jährige Fahrer hatte einen Führerschein dabei, konnte jedoch lediglich die Klasse B vorzeigen.
Das Gespann überschritt jedoch das hierfür zulässige Gesamtgewicht, so dass für dessen Führen die Klasse C1 benötigt wird. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.