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Feuerwerkskörper sichergestellt

#Görlitz (ots)

 

Weil er gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hat, wurde ein Mann aus Niesky von der Bundespolizei angezeig. Der 23- Jährige wurde gestern Abend in Görlitz in der Bahnhofstraße angetroffen. In einer Papiertüte fanden die Beamten neben einer Plüschgiraffe insgesamt 70 Stück Feuerwerkskörper. Das Plüschtier sollte anscheinend von den „Böllern“ ablenken. Ausnahmslos handelte es sich um Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4, für deren Umgang dem Käufer bzw. Eigentümer der entsprechende Befähigungsnachweis fehlte. Außerdem kann immer nur die Rede von zugelassenen pyrotechnischen Artikeln sein. Den betreffenden Knallern aber fehlte z. Bsp. das Prüfzeichen.

Das Feuerwerk wurde letztlich sichergestellt.

Auch in den kommenden Tagen bis zum Jahreswechsel wird die Bundespolizei ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem Landkreis Görlitz haben.

Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!

Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/01_Illegale_Feuerwerkskoerper/Illegale_Feuerwerkskoerper_node.html

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