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Finanzämter versenden Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärungen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist nunmehr seit über drei Monaten abgelaufen. Bislang sind in den Finanzämtern des Landes mehr als 616.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht worden. Somit fehlen noch ca. 14 % der Erklärungen.

„Für alle noch säumigen Grundstückbesitzerinnen und –besitzer ist es nun allerhöchste Zeit, die notwendigen Erklärungen zur Grundsteuer abzugeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten direkten Einnahmequellen der Kommunen. Damit werden Schulen, Kindergärten, Straßen und vieles mehr finanziert, was für die Daseinsvorsorge in vielen Lebensbereichen vor Ort unverzichtbar ist. Damit die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 weiter erhoben werden kann, müssen alle mithelfen“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Jene Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung eingereicht haben, werden in den nächsten Tagen Post vom zuständigen Finanzamt erhalten. Die Erinnerungsschreiben enthalten neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages von bis zu 25.000 € oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Ein Musterschreiben ist hier zu finden.

Hilfreiche Informationen zur Grundsteuer sind im Steuerportal
MV unter www.steuerportal-mv.de ersichtlich. Hier sind auch
Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid einsehbar.

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