Brandenburg

Finanzielle Unterstützung für Kommunen / Woidke: „Energiesicherheit muss gewährleistet sein“

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat heute angesichts der hohen Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister und die kommunalen Spitzenverbände zu einem Spitzengespräch in der Staatskanzlei empfangen. Dabei ging es vor allem darum, wie die Energieversorgung als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge im Land Brandenburg gewährleistet werden kann. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Leistungsfähigkeit der Landkreise, kreisfreien Städte sowie von Städten und Gemeinden aufrechterhalten werden muss. Die Teilnehmer verabschiedeten eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Kommunen durch das Land (Anhang). 

Die Maßnahmen des Landes sollen insbesondere die gestiegenen Sozialausgaben sowie Energie- und Gaskosten bei kommunalen Unternehmen und Einrichtungen abfedern. Darüber hinaus sollen sie der Unterstützung von Stadtwerken und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften dienen sowie die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten umfassen und Kostensteigerungen bei kommunalen Investitionsmaßnahmen abfedern. Diese Punkte sind in der Rahmenvereinbarung vereinbart.

Woidke: „Die Menschen im Land brauchen Sicherheit. Land, Kreise und Kommunen ziehen dafür an einem Strang. Das geht nur gemeinsam und solidarisch. Die weiteren Gespräche werden schnell fortgesetzt, da die unterstützenden Maßnahmen des Landes noch in die abschließenden Landtagsberatungen über den Doppelhaushalt 2023/2024 eingebracht werden sollen.“

Land und Kommunen verständigten sich darauf, zeitnah die konkrete Ausgestaltung zu beraten. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen soll aus dem vorgesehenen und bis zu zwei Milliarden Euro umfassenden Brandenburg-Paket erfolgen. Die Mittel dienen der Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union. Zur Konkretisierung der Landesmittel müssen sowohl die Beratungen mit dem Bund zur Umsetzung des 3. Entlastungspakets und des wirtschaftlichen Abschirmschirms als auch die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu Inhalten und Umfängen des Brandenburg-Pakets noch abgeschlossen werden.

Zur konkreten Umsetzung heißt es in der Vereinbarung: „… die ergänzenden Mittel (sollen) zielgerichtet sowie möglichst unbürokratisch, zügig, transparent und unter Verzicht von Einzelantragsverfahren nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden.“

An dem Gespräch nahmen neben Ministerpräsident Dietmar Woidke und den Oberbürgermeistern, Landrätinnen und Landräten die Präsidenten von Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag, Oliver Hermann und Siegurd Heinze, sowie seitens der Landesregierung Innenminister Michael Stübgen, Finanzministerin Katrin Lange, Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, Umweltminister Axel Vogel und Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft teil.

Anlage:

Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden

Rahmenvereinbarung

der Landesregierung Brandenburg

mit

dem Landkreistag Brandenburg

und

dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg

zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen

sowie zur Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen

(Brandenburg-Paket – Kommunalteil)

Potsdam, 8. November 2022

 

 

         I.            Ausgangslage

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine führt in ganz Europa zu enormen Belastungen. Hohe Preissteigerungen für Energie und Gas treiben die Inflation in bisher nicht gekanntem Ausmaß an und gefährden damit den Wohlstand und Zusammenhalt in der Europäischen Union insgesamt ebenso wie in unserem Land. In Verbindung mit nicht nur kriegsbedingt gestörten Lieferketten und einem zunehmenden Fachkräftemangel ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um ein lediglich vorübergehendes Phänomen handelt. Zudem haben der Krieg sowie andere Fluchtursachen zu einer wieder anwachsenden Anzahl von geflüchteten Menschen sowohl aus der Ukraine als auch aus anderen Herkunftsländern geführt, die aufzunehmen und zu integrieren sind.

Die Bundesregierung hat mit ihren Entlastungspaketen bereits Anstrengungen unternommen, die Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die Bürger abzumildern. An diesen Maßnahmen sind die Bundesländer bereits wesentlich finanziell beteiligt. Allein aus dem 3. Entlastungspaket ist für das Land Brandenburg und die Brandenburger Kommunen derzeit mit Belastungen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro für 2023 und 2024 zu rechnen.

Trotz dieser Bemühungen ist davon auszugehen, dass die Folgen der enormen Preissteigerungen den über Jahrzehnte aufgebauten Wohlstand im Land gefährden und nachhaltig schädigen können. Daher ist es das erklärte Ziel von Landesregierung und Kommunen, die Folgen dieser Krise für wesentliche gesellschaftliche Bereiche und die Bürger ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes soweit abzumildern, dass ihre Funktion gewahrt bleibt und eine Existenzbedrohung vermieden wird. Ziel muss es sein, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen so zu stabilisieren, dass sie möglichst ohne nachhaltigen Schaden die Krise überwinden, ohne dabei die staatlichen Finanzen zu überfordern. Der Anspruch, alle Belastungen ausgleichen zu wollen, wäre deshalb nicht realistisch und würde auf mittlere Sicht unumgängliche Anpassungsprozesse behindern.

       II.            Zielsetzung

Die aus der Energiekrise sowie aus der Aufnahme einer wachsenden Anzahl geflüchteter Menschen resultierenden Herausforderungen müssen entschlossen angegangen werden. Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich in diesem Zusammenhang am 2. November 2022 über ein entsprechendes Maßnahmenbündel verständigt. Die Inanspruchnahme dieser gesamtstaatlichen Entlastungsmaßnahmen muss vorrangig erfolgen. Zusätzliche Maßnahmen des Landes können nur für eine Übergangszeit gezielt und ergänzend dort wirksam werden, wo gesamtstaatliche Unterstützungsleistungen nicht oder nicht ausreichend zum Einsatz kommen. Dafür wird das Land aus dem bis zu 2 Milliarden Euro umfassenden Brandenburg-Paket den Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzliche Mittel für Kernbereiche ihrer Aufgaben bzw. für die Wahrnehmung entsprechender kommunaler Aufgaben im Wege der Auftragsvergabe an Dritte bereitstellen. Die Mittel sollen unterstützend insbesondere eingesetzt werden für:

  • gestiegene Sozialausgaben (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, SGB XII, Jugendhilfe, KdU), die infolge der Energie- und Gaspreisentwicklung durch zunehmende Fallzahlen und Fallzahlkosten angewachsen sind;
  • gestiegene Energie- und Gaskosten bei kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, soweit die Kostensteigerungen nach Einbeziehung der Entlastungsmaßnahmen des Bundes noch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung gefährden oder aber zu sozial unverhältnismäßigen Preis- und Gebührensteigerungen führen würden;
  • Unterstützungsmaßnahmen für Stadtwerke, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und sonstige Wohnungen im kommunalen Eigentum bei der Finanzierung energetischer Transformationsmaßnahmen zur Erschließung alternativer Energiequellen;
  • die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen, insbesondere für die Schaffung zusätzlicher Unterkunftsmöglichkeiten sowie für gestiegene kommunale KdU-Anteile für diesen Personenkreis;
  • eine sachgerechte Unterstützung zur Abfederung von Kostensteigerungen im Zusammenhang mit kommunalen Investitionsmaßnahmen.

     III.            Verfahren

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände stimmen darin überein, dass die Unterstützungsleistungen für die Kommunen nur nachrangig und ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes und der EU gewährt werden können. Nach der grundsätzlichen Verständigung zwischen Bund und Ländern zu den Maßnahmen des 3. Entlastungspakets und des wirtschaftlichen Abwehrschirms strebt das Land im Sinne einer zügigen Umsetzung eine rasche Klärung der noch offenen Detailfragen mit dem Bund an. Parallel dazu werden sich das Ministerium der Finanzen und für Europa und die kommunalen Spitzenverbände zeitnah über die finanziellen Einzelheiten der ergänzenden Landesmaßnahmen mit dem Ziel verständigen, diese in den abschließenden Beratungen des Landtags über den Haushalt 2023/2024 berücksichtigen zu können.

Die Verständigung wird auch die weitere Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen beinhalten.

Die Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen des Landes erfolgt auf der Grundlage der neuerlichen Erklärung einer außergewöhnlichen Notsituation durch den Landtag gem. Art. 103 Abs. 2 LV Bbg i. V. m. § 18b LHO. Zwischen den die Notsituation auslösenden Ereignissen und den einzelnen Maßnahmen muss deshalb ein sachlicher und zeitlicher Verursachungs- und Wirkungszusammenhang feststellbar sein. Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse mit dem Bund sollen die ergänzenden Mittel aus dem Brandenburg-Paket den Kommunen daher zielgerichtet sowie möglichst unbürokratisch, zügig, transparent und unter Verzicht auf Einzelantragsverfahren nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2023/2024 zur Verfügung gestellt werden. Dazu können beispielsweise für einzelne Teilbereiche unter Einbeziehung der fachlich zuständigen Ressorts der Landesregierung und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden jeweils Billigkeitsrichtlinien erarbeitet werden. Die Verteilung der Mittel an einzelne Kommunen soll soweit möglich anhand von geeigneten Indikatoren erfolgen. Die Kommunen gewährleisten die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.

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