Reisen

#Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise

Aktuelles
Schließung von Grenzübergängen an der Grenze zur Russischen Föderation
Mit Wirkung vom 15. Dezember 2023, 20 Uhr, sind erneut alle Grenzübergänge für jeglichen Verkehr geschlossen. Diese Regelung bleibt zunächst bis zum 14. Januar 2024 in Kraft.
Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Finnland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind beim finnischen Außenministerium https://um.fi/current-affairs/-/asset_publisher/gc654PySnjTX/content/rajoituksia-venajalle-rekisteroityjen-autojen-tuontiin erhältlich.
Wenn ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die finnische Zollbehörde https://tulli.fi/en/russian-attack-on-ukraine die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren. Ausnahmen bestehen u.a. für in der Russischen Föderation lebende EU-Bürger/inklusive Doppelstaater.
Bereits in Finnland befindliche Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen müssen bis spätestens zum 16. März 2024 exportiert werden.
Sicherheit
Terrorismus
Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.
• Weitere Informationen finden Sie beim finnischen Sicherheits- und Informationsamt.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
S. Aktuelles
Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR https://www.vr.fi/en/ (finnische Bahn) und HSL https://welcome.hel.fi/getting-around-helsinki/public-transport-in-helsinki-using-buses-trains-trams-and-the-metro-in-helsinki/ (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App https://whimapp.com/.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic https://liikennetilanne.fintraffic.fi/pulssi?lang=en.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.
Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Inner- und außerorts muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Fernlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen benutzt werden.
Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.
Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen dies erfordern.
Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr/Grüne Deckungskarte“ wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.
Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.
Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Zahlungen mit Kredit-oder Bankkarten sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands https://valtioneuvosto.fi/en/information-on-coronavirus sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Ausweispflicht
Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde „Migri“ registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308 für Minderjährige sind zu beachten.
Weiterreise in die Russische Föderation
S. Aktuelles
Für Weiterreisen in die Russische Föderation sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.
• Beachten Sie hierfür die Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli http://www.tulli.fi/en/frontpage, die finnische Zollbehörde.
Heimtiere
Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen, etc.) nach Finnland gelten verschärften Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde https://www.ruokavirasto.fi/en/companies/import-and-export/eu-countries-norway-and-switzerland/animals/dogs-cats-and-ferrets/trade-of-dogs-cats-and-ferrets-from-eu-countries-to-finland-non-commercial-movement/.
Grundsätzlich sind Reisen mit Heimtieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html auf aktuellem Stand befinden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Finnland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Die in Finnland vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/fsme/2562884 wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Süden des Landes auf.
• Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
• Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis/2562874) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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