BrandenburgLandkreis Uckermark

Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit 2023

Für das Jahr 2023 stellt das Land Brandenburg wieder Mittel zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung.

Interessierte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe können bis zum 14.07.2023Anträge auf Gewährung einer Zuwendung beim Jugendamt des Landkreises Uckermark stellen.

Mit einer Beratungstätigkeit können nur Träger beauftragt werden, die beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport registriert sind und über eine Zulassung verfügen. Eine entsprechende Übersicht kann bei Bedarf beim Jugendamt abgefordert werden.

Für die Vergabe der Mittel sind die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entwickelten Grundsätze der Förderung zu beachten.

Grundsätzlich nicht gefördert werden Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Supervisionen.

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können auf der Internetseite des Landkreises unter www. uckermark.de heruntergeladen werden (Bürgerservice, Kategorie: Kinder, Jugend & Sport und dann Jugendförderung auswählen, „Antrag auf Förderung von Beratungsangeboten“).

Weitere Informationen zu diesem Programm sind beim Jugendamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str.1, 17291 Prenzlau, Tel.-Nr. 03984 70-2051 erhältlich.

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