Potsdam

Förderung von Maßnahmen der Pflege vor Ort in Potsdam verlängert

Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte auf, bis 31. August entsprechende Projekte einzureichen

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die „Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ für den Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 verlängert. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Antragstellung ist bis zum 31. August 2023 möglich.

Dazu die Beigeordnete des Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier: „Ich möchte meine hohe fachliche Wertschätzung für den „Pakt für die Pflege“ zum Ausdruck bringen. Dieses wichtige Bündnis hat bereits in den vergangenen Förderperioden einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Pflegesituation in unserem Land geleistet. Vor allem deswegen freue ich mich über die Verlängerung des Förderzeitraums für „Pflege vor Ort“ im Land Brandenburg. In den vergangenen Förderperioden zwischen 2021 und 2023 wurden einige beeindruckende Projekte realisiert, die zu einer Stärkung der Pflegeinfrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam geführt haben. Um auch zukünftig dieser bedeutenden sozialpolitischen Herausforderung gerecht zu werden, haben wir beschlossen, die Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zu verlängern. Unser Ziel ist es, weiterhin Projekte zu unterstützen, die Personen in ihrer häuslichen Pflegesituation helfen, möglichst lange in ihrem Zuhause leben zu können. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die sich für den „Pakt für die Pflege“ engagieren und sich für eine bessere Zukunft der Pflege einsetzen. Gemeinsam können wir positive Veränderungen erreichen.“

Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI insbesondere:

–        für ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung, Entlastung sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags,

–        zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI,

–        zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe insbesondere bereits pflegebedürftiger Menschen und häuslich Pflegender.

Auch im Jahr 2024 stehen der Landeshauptstadt Potsdam Mittel in Höhe von rund 440.000 € zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte daher dazu auf, Projekte einzureichen. Zuwendungsberechtig sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; können jedoch aktive Kooperationspartner vom Zuwendungsempfangenden sein. Eine Antragstellung ist bis spätestens 31. August 2023 möglich.

Maßnahmen können bis zu einem Betrag in Höhe von 70.000,00 EUR gefördert werden. Ein finanzieller Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden ist in Höhe von mindestens 20 Prozent erforderlich. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise auch durch Mittel Dritter erbracht werden. Sollte dies im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann davon abgewichen werden. Über die Projekte entscheidet ein Bewertungsgremium unter Leitung des Fachbereich Soziales und Inklusion.

Weitere Informationen, die aktuelle Richtlinie und alle relevanten Anlagen (wie bspw. das Antragsformular) entnehmen Sie bitte dem Link: https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000032116.php#tab-links

Der Antrag mit allen relevanten Anlagen bitte postalisch an: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Inklusion, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam.

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