Reisen

#Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Gewalttätige Ausschreitungen im Großraum Paris und anderen Städten
Nach der Tötung eines 17-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ist es seit dem 27. Juni 2023 in einigen Stadtvierteln und Vororten von Paris sowie auch in anderen größeren Städten Frankreichs (u.a. Marseille, Lyon, Nantes, Straßburg, Toulouse) zu teils heftigen gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Dabei wurden jeweils in den Abend- und Nachtstunden Gebäude und Autos in Brand gesetzt und Polizei- und Ordnungskräfte angegriffen.
Für den gesamten Großraum Paris (Région Île-de-France) ist seit dem 30. Juni 2023 der öffentliche Personennahverkehr mit Bus und Straßenbahn bis auf Weiteres jeweils zwischen 21 und 6 Uhr eingestellt. Die gleiche Maßnahme wurde auf Weisung des französischen Innenministers auch in anderen Teilen Frankreichs durch die jeweils zuständigen Präfekten angeordnet. In einigen Stäten gelten weiterhin nächtliche Ausgangssperren.
• Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an dem Ort Ihres Aufenthalts
• Meiden Sie weiträumig Orte gewalttätiger Ausschreitungen.
Sicherheit
Terrorismus
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen, die im März 2021 auf die zweithöchste Stufe angepasst wurde.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
• Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
• Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
S. Aktuelles
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
• Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
• Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Webseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
• Vergewissern Sie sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d’Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
• Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen sie nicht unbewacht ab.
• Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
• Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
• Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
• Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und insbesondere im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
• Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
• Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
• Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP. https://www.ratp.fr/en/visite-paris/deutsch/auf-besuch-paris-und-umgebung
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire“), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point“) – rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch Crit’Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l’Air https://www.certificat-air.gouv.fr/de/ kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
• Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
• Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane. http://www.douane.gouv.fr/
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868
• Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
• Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Martinique gilt als malariafrei.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Guadeloupe gilt als malariafrei.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
St. Martin gilt als malariafrei.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO https://www.who.int/ith/en/. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
La Réunion gilt als malariafrei.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im Überseegebiet Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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