Reisen

#Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

Terrorismus
Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.
• Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Nach der friedlichen Amtsübernahme durch Präsident Adama Barrow 2017 durchläuft Gambia nach 22 Jahren autokratischer Herrschaft eine demokratische Entwicklung und ist relativ stabil. Die beiden letzten Präsidentschaftswahlen (2021 und 2022) verliefen ohne größere Zwischenfälle.
Es gibt einige Kontrollpunkte, vor allem in und um die Hauptstadt Banjul. Verkehrsbehinderungen sind auch in Gambia nicht ausgeschlossen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Lage im Land.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt vor allem im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion (vor allem an unbewachten Strandabschnitten, auf Märkten, in Bars und auf Fähren) vor; häufig in Verbindung mit Gewaltandrohung oder -anwendung. Auch werden hin und wieder tatsächliche oder vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.
In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.
• Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, insbesondere nicht am Strand.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten und auf Fähren besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Facebook-Anfragen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisches Klima mit zwei Jahreszeiten: von Ende Oktober bis Juni ist Trockenzeit mit keinem oder sehr geringem Niederschlag. Während der Regenzeit von ca. Juni bis Oktober kann es zu Überschwemmungen und Tropenstürmen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Zuständige Auslandsvertretung
Zuständig ist die Deutsche Botschaft Gambia https://banjul.diplo.de/gm-de, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die Deutsche Botschaft Dakar/Senegal https://dakar.diplo.de/sn-de.
Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel https://gambiaembassybrussels.be/the-mission/general-information/.
Infrastruktur/Verkehr
Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos und Fahrräder ohne Licht unterwegs.
Seit 2019 führt eine mautpflichtige Brücke zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma über den Gambia-Fluss. Der Fluss kann von der Hauptstadt Banjul aus nach Barra auch per Fähre überquert werden. Es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden, insbesondere mit Kfz. Es kommt vermehrt vor, dass die in schlechtem Zustand befindlichen Fähren inmitten des Flusses ausfallen und erst nach langer Wartezeit weiter fahren oder evakuiert werden können.
• Vermeiden Sie Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit.
• Führen Sie bei Überquerung des Gambia-Flusses unbedingt Ihren Reisepass mit.
• Seien Sie bei Reisen besonders vorsichtig.
• Bei Reisen in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea Bissau.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.
• Kleiden Sie sich nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.
Das Fotografieren oder Filmen von Behörden (z.B. am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt. Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie z.B. Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Gambia strafbar und können mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Verkauf und Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt.
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.
Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung von Staatspräsident Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Die Haftbedingungen entsprechen in keinster Weise europäischem Standard.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dalasi (GMD), mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur selten gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der GMD nicht konvertierbar. In Gambia wird vorrangig bar bezahlt. In Geschäften, Restaurants kann nur in sehr wenigen Ausnahmen mit Bank-/Kreditkarte bezahlt werden. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld abgehoben werden, wobei jedoch eine Gebühr erhoben wird. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Abgabenrecher-Zoll-und-Reise/abgabenrecher-zoll-und-reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise kostenlos für 21 bis 28 Tage erteilt wird.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss das Visum gebührenpflichtig beim gambischen „Immigration Department“ verlängert werden.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Erfassung biometrischer Daten bei Ein- und Ausreise
Reisende müssen bei Ein- und Ausreise damit rechnen, dass ihre Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.
Minderjährige
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.
Dinge des täglichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt. Einige verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente (mit Inhaltsstoff Codein oder Diazepam), sind nach den gambischen Drogengesetzen verboten.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren streng.
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellste Fassung ist im Merkblatt „Einfuhr von Pkws“ https://dakar.diplo.de/blob/1987124/9dd27acb91d574ca9cb267b014c74fa0/info-deutsche-service-einfuhr-pkw-sen-gmb-data.pdf der deutschen Botschaft in Dakar, Senegal abrufbar.
Heimtiere
Heimtiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel https://gambiaembassybrussels.be/the-mission/general-information/.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachweisen. Dies gilt auch für den Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet von länger als 12 Stunden.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Meningokokken (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia nur vereinzelt dokumentiert, vermutlich existiert eine höhere Dunkelziffer. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG https://dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/karten.html zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, langärmlige Oberteile).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Gambia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis Mai kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen/2553652
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tollwut/2562878.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern und auch im Gambia-Fluss konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist generell sehr eingeschränkt und fast überall technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr eingeschränkt.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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