Reisen

#Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Aktuelle Proteste gegen die Regierungspolitik
Am 7. und 8. März 2023 kam es in Tiflis, Batumi und Poti abends zu Protesten gegen die Regierungspolitik. Den zunächst friedlichen Demonstrationen vor dem Parlament in Tiflis folgten gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen einigen Gruppen und der Polizei. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch in den kommenden Tagen zu weiteren Protesten und gewalttätigen Aktionen kommen kann.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig und seien Sie besonders vorsichtig in der Nähe des Parlaments in Tiflis.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der georgischen Regierung. https://stopcov.ge/en
Seit dem 15. Juni 2022 bestehen von ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Georgien keine pandemiebedingten Nachweispflichten mehr.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht gilt in Georgien nur innerhalb medizinischer Einrichtungen. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
Sicherheit
Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Südossetien und Abchasien
Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt werden. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt. Auch konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden.
Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus sowie eine Ausreise aus Georgien über die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien nach Russland wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Einreise oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium http://www.mfa.gov.ge/ und der Staatsminister für Versöhnung und Bürgerliche Gleichstellung http://www.smr.gov.ge/.
Seit dem Krieg 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.
Übrige Landesteile
Die Lage im übrigen Georgien ist stabil. Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.
Am Klosterkomplex Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder kommen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig und seien Sie besonders vorsichtig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es kommt zur üblichen Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in touristisch stark frequentierten Orten. Gewaltakte wie sexuelle Übergriffe, Autoraub („Carjacking“) und gewaltsame Wohnungseinbrüche sind selten.
• Meiden Sie abgeschiedene Gegenden nach Einbruch der Dunkelheit.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist im Westen warm und subtropisch-feucht und im Osten gemäßigt.
Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; in verschiedener Entfernung von Tiflis kam es in der Region immer wieder zu kleineren Erdbeben mit Werten bis 5,2 auf der Richter-Skala.
In den Bergregionen kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, wodurch Straßen blockiert, Stromleitungen beschädigt oder zeitweise auch einzelne Regionen von der Außenwelt abgeschnitten sein können. Es ist insbesondere bei hohen Niederschlägen Achtsamkeit geboten.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Informieren Sie sich während Reisen in die Bergregionen über die lokalen Medien, ob die Gefahr von Unwettern besteht.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen. Im Juni 2019 kam es zu einem tödlichen Zwischenfall einer Helikopterfluggesellschaft, bei welchem die Ursache bislang nicht ermittelt werden konnte.
Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße“, nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 ‰).
• Informieren Sie sich ggf. rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation.
• Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb der Städte.
Führerschein
Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der Internationale Führerschein werden anerkannt.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Georgien nicht strafbar. Das georgische Parlament hat 2014 ein Anti-Diskriminierungsgesetz beschlossen. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGTBIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt, dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z. T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu zwanzigjährige oder lebenslängliche Haft.
Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten dazu bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums. http://rs.ge/Home-en
Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich.. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen von Georgien in Deutschland. http://botschaftgeorgien.de/
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kreditkarten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind inzwischen an vielen Orten möglich, Euro können recht problemlos umgetauscht werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
• Vorläufiger Personalausweis: nicht bekannt
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, so dass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise und den Aufenthalt von bis zu 360 Tagen kein Visum.
Längerfristiger Aufenthalt
Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so zeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten bietet Public Service Hall http://psh.gov.ge/main/page/1/72 (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland http://botschaftgeorgien.de/ erfragt werden.
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Minderjährige
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils empfehlenswert. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einfuhrbestimmungen
Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden.
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren/Zigarillos) und Alkohol (max. vier Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig fünf oder 12 Prozent.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.
Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.
Einreise mit dem Pkw
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.
Seit März 2018 unterliegen vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center http://www.tpl.ge/en verfügbar.
Heimtiere
Informieren Sie sich vor Reisebuchung über die georgischen Einzelbestimmungen bezüglich Einfuhr, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Liste mit verbotenen Hunderassen („Kampfhunde“). Die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland http://botschaftgeorgien.de/ und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber. Allgemeine Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/_texte/ReiseplanungTiere.html
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfung wird bei Kurzzeitaufenthalten eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tuberkulose
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.
• Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.
Tollwut
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200186/e161cb194eaf112fe3f1e2cd8ad1a0b6/tollwutmerkblatt-data.pdf
• Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Hunden.
• Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
• Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.
Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.
Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschuss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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