Gesuchte Straftäter gehen Bundespolizei am Flughafen Frankfurt ins Netz
#Frankfurt/Main (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt vollstreckte am 16. Januar gleich mehrere Haftbefehle gegen gesuchte Straftäter.
Ein 31 Jahre alter Somalier muss wegen Betruges hinter Gitter. Das Amtsgericht Bamberg hatte im Dezember 2021 wegen Betruges einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro gegen ihn erlassen. Da er im Anschluss untertauchte, ließ die zuständige Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl nach ihm suchen. Die Bundespolizei verhaftete den Mann bei seiner Ankunft aus Kairo / Ägypten und lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Darmstadt ein, da er die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Weil er im Januar 2021 gemeinsam mit Komplizen zwei Männer angegriffen und schwer verletzt haben soll, suchte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden seit Oktober 2022 mit Haftbefehl nach einem 53-jährigen Bulgaren. Eines der Opfer erlitt bei dem Angriff in Mainz-Kastel unter anderem einen Schädelbruch. Bundespolizisten kontrollierten den mutmaßlichen Täter routinemäßig im Terminal 1 und nahmen ihn fest. Der Bulgare soll am 17. Januar einem Haftrichter vorgeführt werden.
Ein 33-jähriger Inder konnte durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro eine Freiheitsstrafe von 160 Tagen abwenden. Die Bundespolizei nahm den Mann bei seiner Ausreise nach Delhi / Indien zunächst fest. Wegen Urkundenfälschung suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit Oktober 2022 mit Haftbefehl nach ihm. Da der Gesuchte bei seiner Festnahme nur rund 2.400 Euro bei sich hatte, beglich ein Freund die ausstehende Reststumme bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Heilbronn. Im Anschluss konnte der 33-Jährige seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls auf die finanzielle Hilfe einer Freundin angewiesen war ein 28-jähriger Franzose, den Bundespolizisten bei seiner Ausreise nach Tunis / Tunesien festnahmen. Wegen Straßenverkehrsgefährdung suchte die Staatsanwaltschaft Ellwangen seit August 2022 mit Haftbefehl nach ihm. Bei seiner Festnahme erklärte der Mann den Bundespolizisten, dass er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro bereits beglichen habe, konnte aber keinen Nachweis hierfür erbringen. Eine Freundin überwies schließlich den Betrag und bewahrte den Franzosen somit vor einer 50-tägigen Haftstrafe. Seinen Flug nach Tunis verpasste er allerdings.