Brandenburg

Gesundheitsministerin Nonnemacher dankt allen Hebammen

Anlässlich des Internationalen Hebammentags am 5. Mai dankt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher allen Hebammen für ihre Arbeit: „Hebammen sind für eine gute Geburt unverzichtbar. Für werdende Mütter ist es sehr wichtig, vor, während und nach der Geburt eine Hebamme an der Seite zu wissen. Hebammen betreuen und versorgen nicht nur schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder, sie beraten und leisten mit ihrem Wissen Beistand in einer neuen Lebenssituation. Die Leistung von Hebammen kann man insofern nicht genug würdigen. Sie verdienen gute Arbeitsbedingungen und unsere Anerkennung.“

In Brandenburg sind rund 600 Hebammen beruflich aktiv, davon ist ein Viertel sowohl freiberuflich als auch festangestellt tätig. Von 2010 bis 2021 stieg die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen um 27 Prozent auf 503 Hebammen an. Die Zahl der festangestellten Hebammen erlebte von 2010 bis 2020 einen Zuwachs von 42 Prozent auf 248 Hebammen. Die Zahl der im Schichtdienst in Krankenhäusern beschäftigten Beleghebammen lag 2020 bei 40 (gegenüber 17 im Jahr 2010).

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Dass die Zahl der Hebammen in den vergangenen Jahren in Brandenburg so deutlich gestiegen ist, ist eine sehr gute Nachricht. Wir setzen uns weiter für eine verlässliche und flächendeckende Geburtshilfe und Versorgung mit Hebammenhilfe in ganz Brandenburg ein. Mit der Hebammenförderrichtlinie unterstützen wir daher Hebammen gezielt bei der Ausübung ihres Berufes und ihrem Engagement für die praktische Ausbildung angehender Hebammen. So leisten wir einen Beitrag dazu, den Hebammenberuf in ganz Brandenburg attraktiver zu machen und die Versorgungslage im Land quantitativ und qualitativ zu verbessern.“

Mit der Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt die Landesregierung seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildungsbegleitung (Externat), bei der Gründung einer eigenen Praxis und bei Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende 2022 wurden zum Beispiel 41 Praxisgründungen bzw. Neu-Niederlassungen von Hebammen und zwei Geburtshausgründungen unterstützt. In diesem Jahr sind bereits weitere zehn Praxisgründungen hinzugekommen. Brandenburg ist neben Bayern und Sachsen das einzige Bundesland, dass solch eine Förderung für Hebammen anbietet.

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